Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt umstritten

Bundestagsgebäude am Spreeufer in der AbenddämmerungFoto: Guido Bröer
Mit einer Expertenanhörung hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages gestern seine Beratungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) begonnen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die bisherigen Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)zusammenfassen. Dabei verzichtet der seit Jahren angekündigte Gesetzentwurf der Bundesregierung darauf, den energetischen Neubaustandard über das Niveau der bisherigen EnEV hinaus anzuheben. Auch sieht der Kabinettsentwurf von neuen Anforderungen an Bestandsgebäude ab. Die Ausnahmetatbestände, etwa für selbst genutzte Einfamilienhäuser, sollen erhalten bleiben.

PV-Strom in der Primärenergiebilanz

Neu ist allerdings unter anderem eine erstmalige Berücksichtigung des am Gebäude selbst erzeugten Stroms für die Primärenergiebilanz des Gebäudes. So will das GEG für eine Photovoltaikanlage einen Abschlag von bis zu 20 Prozent auf den Primärenergiebedarf anrechenbar machen. Bei Installation eines Stromspeichers soll der mögliche Anteil auf 25 Prozent steigen. Der Experte des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Michel Durieux, plädierte sogar dafür, diesen Anteil um weitere 10 Prozent anzuheben.

In der Anhörung haben mehrere Experten die klimapolitisch zu geringen Anforderungen der EnEV kritisiert. Die Professorin Lamia Messari-Becker von der Universität Siegen erklärte beispielsweise die tatsächlichen Anforderungen des Entwurfs für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprächen nicht dem Anspruch der Klimaneutralität, wie er in der Gesetzesbegründung zu finden sei. Und sie entsprächen deshalb auch nicht dem von der Europäischen Union geforderten Niedrigstenergiestandard.

Änderungen gefordert

Sofern wesentliche Änderungen in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht mehr zu erreichen sein sollten, plädierte deshalb der Experte der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), Henning Ellermann, dafür, die für das Jahr 2023 geplante Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes auf 2021 vorzuziehen.

Die Vertreterin der Bündnisgrünen im Wirtschaftsausschuss, Julia Verlinden, forderte hingegen weiterhin von der Bundesregierung, den Gesetzentwurf in Gänze zurückzuziehen und nachzubessern.

5.3.2020 | Autor: Guido Bröer, Solarthemen | solarserver.de
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