DFS-Methode entschärft Konflikt von Windenergie und Drehfunkfeuer

Windpark im GegenlichtFoto: Guido Bröer
Das Verhältnis von Flugsicherung und Windenergie bessert sich.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bewertet ab 1. Juni 2020 das Störpotenzial von Windrädern auf terrestrische Funk-Navigationseinrichtungen nach einer neuen Methode. Damit könnte sich ein Teil der Genehmigungsblockaden bei Windenergieanlagen auflösen.

Auf Basis der verbesserten Prognosequalität könnten künftig voraussichtlich mehr Windenergie-Anlagen im Schutzbereich um Doppler-Drehfunkfeuer genehmigt werden als bisher. Dies kündigt die DFS in einer Pressemitteilung an.

Berücksichtigt würden neueste wissenschaftliche Erkenntnisse der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aus dem Forschungsprojekt „WERAN plus“. Die im Projekt entwickelte Formel stützt sich nicht allein auf theoretische Berechnungen, sondern berücksichtigt zusätzlich Ergebnisse von Vor-Ort-Messungen mit Drohnen. Die modifizierte Berechnungsformel führe deshalb zu genaueren Ergebnissen.

Die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) und ihr Projektpartner DFS haben im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Forschungsprojekts WERAN plus (Wechselwirkung von Windenergie-Anlagen mit Anlagen der terrestrischen Navigation und Radar) in mehrjähriger Forschungsarbeit die durch Windenergieanlagen hervorgerufenen Störungen von Funk-Navigationssystemen wie die Drehfunkfeuer untersucht. Die nun veröffentlichten Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR).

Prüfmethodik begünstigt Windprojekte

„Ich begrüße, dass der DFS nun ein von allen Beteiligten akzeptierter innovativer Ansatz bei der Berechnungsmethodik zur Verfügung steht. Unsere modifizierten DFS-Berechnungswerkzeuge bilden den neuesten Stand der Erkenntnisse ab“, betont Friedrich-Wilhelm Menge, Technologie-Geschäftsführer der DFS. „Mit der Implementierung der weiterentwickelten Prognoserechnung schaffen wir grundsätzlich günstigere Voraussetzungen für Bauanträge von Windkraftprojekten. Welche konkreten Verbesserungen im Einzelfall an den jeweiligen DVOR-Standorten entstehen, wird die Umsetzung in der Praxis zeigen. Eine pauschale, grundlegende Änderung der Genehmigungspraxis lässt sich durch eine präzisere Berechnungsmethodik nicht ableiten.“

Damit Bauwerke wie Windenergieanlagen die Signale von Flugsicherungseinrichtungen nicht stören, gelten um die Anlagen Schutzbereiche. Diese orientieren sich an den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Die Einhaltung von Abstandsregelungen rund um Drehfunkfeuer ist eine wesentliche Maßnahme, um die international festgelegten Genauigkeitsanforderungen der Funknavigationssysteme einzuhalten. Die Windbranche hatte sich seit vielen Jahren dagegen gewehrt, dass die DFS in Deutschland weitaus größere pauschale Sicherheitsabstände durchgesetzt hat als in Nachbarländern üblich sind.

Hingegen betont die DFS in ihrer Pressemitteilung: „Bereits heute befinden sich in Deutschland mehr Windenergieanlagen in den Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern als dies in anderen Ländern weltweit der Fall ist.“ Was freilich kein Widerspruch sein muss, wenn die Schutzbereiche hierzulande größer ausgelegt wurden.

DFS: Nur ein Zwischenschritt

Und die DFS warnt vor überzogenen Erwartungen. Die Zahl der Ausnahmegenehmigungen für die Windenergie könne sich nur dann spürbar weiter erhöhen, wenn die Flugzeuge im deutschen Luftraum nicht mehr primär auf bodengestützte Navigationsanlagen wie Doppler-Drehfunkfeuer angewiesen seien, sondern vollständig moderne Satellitennavigation nutzen könnten. Entsprechende Präzisionsnavigationsverfahren hat die DFS bereits eingeführt. Da es bislang aber an verbindlichen Vorschriften fehle, seien noch nicht alle Flugzeuge für Satellitennavigation ausgerüstet. Deshalb seien bodengestützte Anlagen bis auf weiteres unentbehrlich.

„Die DFS unterstützt die Energiewende und ermöglicht den Bau neuer Windräder, wo immer es nach dem Stand der Technik möglich ist.  Wir werden auch die Verkleinerung der Schutzbereiche prüfen, wenn sie mit den Ergebnissen der weiterentwickelten Prognoseberechnung gerechtfertigt ist. Die DFS wird nach Einführung der modifizierten Bewertungsmethode sukzessive für jeden DVOR-Standort die Größe der erforderlichen Anlagenschutzbereiche überprüfen“, sagt DFS-CTO Menge.

DFS fordert Satteliten-Navigation

Für mehr Windenergie „onshore“ seien aber wegweisende Entscheidungen für modernste Avionik nötig. Mit einer für Luftfahrzeuge verpflichtenden modernen Avionik per Satellitennavigation würde die DFS gern zwei Drittel aller heute genutzten 55 Drehfunkfeuer ersetzen. Voraussetzung dafür sei die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Die würde in einem Übergangszeitraum bis spätestens zum Jahr 2027 zu einer vollständigen bordseitigen Einführung von Präzisionsnavigationsverfahren RNP (Required Navigation Performance) im deutschen Luftraum führen.

Die DFS könnte dann bis zum Jahr 2030 die von der EU geforderte Umstellung der Flugverfahren aufgrund der PBN-Verordnung deutschlandweit auf modernstem Standard vornehmen. Am Ende brauche sie dann nur noch ein Drittel der heutigen UKW-Drehfunkfeuer. Dieser Bestand bodengestützter Drehfunkfeuer werde auch künftig als Ersatz benötigt, falls das Satellitennavigationssystem ausfällt. „Modernste Avionik in Verbindung mit ökonomischen und ökologischen Potenzialen bieten beste Voraussetzungen, um die Windenergie weiter ausbauen und zugleich die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleisten zu können. Diese Chance sollten wir nutzen – aber dafür brauchen wir eine Entscheidung der Politik. Hier haben die Windenergiebranche und die Flugsicherung ein gemeinsames Interesse“, sagt Menge.

2.6.2020 | Quelle: DFS| www.solarserver.de
© Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen