Bundesregierung plant mehr Offshore-Wind

Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Offshore-Windpark im HintergrundFoto: Bundesregierung/Guido Bergmann
Das Bundeskabinett hat heute die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegte Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels für Offshore-Wind bis zum Jahr 2030 auf 20 Gigawatt bringen soll, geht jetzt zur Beratung an das Parlament.

Neben dem Ausbauziel bis 2030 sieht die Bundesregierung mit 40 Gigawatt bis 2040 erstmals ein längerfristiges Ziel für Offshore-Wind vor.

„Der heute vorgelegte Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist ein Meilenstein für die Offshore-Windenergie in Deutschland,“ sagt Altmaier. Mit 20 GW werde Offshore-Wind wesentlich dazu beitragen, 2030 einen 65 % Erneuerbare am Bruttostromverbrauch zu erreichen. Altmaier: „Erstmals haben wir auch ein Ziel für 2040 festgelegt, das allen Akteuren eine langfristige Planung ermöglicht und der Offshore-Windenergie einen verlässlichen Rahmen bietet. Das bietet große wirtschaftliche Chancen und sichert in den Küstenländern und im Binnenland Wertschöpfung und Beschäftigung.“

Umweltschützer fordern Naturschutzflächen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Plan der Bundesregierung zur Anhebung der Ausbauziele für Offshore-Wind als längst überfällig. Die DUH fordert, im Raumordnungsplan für die sogenannte Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee zügig Vorranggebiete für die Windkraftnutzung, aber auch für den Naturschutz festzuschreiben. Windparks seien in naturschutzfachlich sensiblen Gebieten auszuschließen. Ziel der Flächenplanung müssten kompakte Gebiete mit möglichst wenig Anbindungsleitungen sein, um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten.

Verfahren straffen

Das Wind-auf-See-Gesetz soll auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass u.a. die Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden. Zur Umsetzung der 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030 hatten Bundesregierung, Länder und Netzbetreiber Anfang Mai in der Offshore-Wind-Vereinbarung „Mehr Strom vom Meer“ weitere Schritte vereinbart. Mit dem Kabinettbeschluss des Windenergie-auf-See-Gesetzes setzt die Bundesregierung nun nach Angaben des Wirtschaftsministeriums eine der Aufgaben um.

Die Entwicklung von Konzepten zur Erzeugung von grünem Wasserstoff auf dem Meer, soll künftig ebenfalls das Windenergie-auf-See-Gesetz regeln.

3.6.2020 | Quelle: Bundeswirtschaftsministerium | www.solarserver.de
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