EEG 2021 im Bundestag: Mit Vorschlägen des Bundesrats nachbessern
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegendarstellung auf die Ausschussempfehlungen des Bundesrats zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) reagiert. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) sieht jetzt den Bundestag gefordert, denn noch ist für das EEG 2021 im Bundestag nach nicht das letzte Wort gesprochen. „Die Bundesregierung mag nahezu alle sinnvollen Vorschläge des Bundesrats zum EEG ablehnen, das Heft des Handelns liegt jetzt allerdings in den Händen des Parlaments. Die Abgeordneten sind aufgefordert, entlang der vernünftigen Vorschläge der Länder nachzubessern. Vor allem bei den Annahmen zum Stromverbrauch im Jahr 2030 muss etwas passieren. Erst jüngst bestätigte eine weitere Studie, dass der Stromverbrauch 2030 deutlich höher liegt als bisher von der Bundesregierung angenommen. Hier, wie vom Bundeswirtschaftsminister angekündigt, erst noch auf die EU-Vorgaben zu warten, ist ein unnötiges Herauszögern von notwendigen Maßnahmen. Es muss jetzt etwas passieren, um Schwung in die Energiewende zu bringen“, so BEE-Präsidentin Simone Peter.
Paragraph 51 absolut ungeeignet
Weiterhin sei die geplante Regelung für Paragraph 51 absolut ungeeignet, um der Problematik der negativen Strompreise zu begegnen. Auch hier könnte das EEG 2021 im Bundestag noch Nachbesserungen erfahren. „Es hilft nicht, lediglich eine Kompensation vorzunehmen. Negative Strompreisfenster zeigen deutlich, dass eine Neuausrichtung im Strommarktdesign überfällig ist. Da geht es um Grundsätzliches, nicht um Kosmetik“, so Peter. Einen weiteren Rückschlag gäbe es nach den positiven Signalen aus dem Bundesrat zur geplanten Südquote der Bioenergie, an welcher die Bundesregierung festhalten will.
Auch der Eigenverbrauch im neuen PV-Ausschreibungssegment soll weiterhin nicht ermöglicht werden. Auch eine Verschärfung der Smart-Meter-Pflicht ist zu befürchten. „Für die Photovoltaik wäre es ein fatales Signal hier nicht der Empfehlung zu folgen, die ‚Sonnensteuer‘ abzuschaffen und von neuen Anforderungen an die Messung und Steuerbarkeit von PV-Kleinstanlagen abzusehen“, so Peter. Positiv sei hingegen die Beibehaltung des geplanten Kooperationsausschusses von Bund und Ländern. „Diese Instanz ist wichtig, um den Status Quo des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus regelmäßig zu prüfen und die Länder nicht aus ihrer Verantwortung zu lassen“, so Peter weiter.
Auf die am 14.10.2020 angekündigten Vorschläge im Bereich des Weiterbetriebs von Windanlagen sowie zur EEG-Umlagebefreiung warte man genau wie die Länder. „Die Zeit, Vorschläge für das parlamentarische Verfahren anzukündigen, ist vorbei. Dieses Verfahren läuft bereits! Das Gesetzgebungsverfahren steht mit der Anhörung in der kommenden Woche weitgehend vor dem Abschluss“, so Peter. „Statt eines mutigen Signals stehen bislang immer noch Regelungen, die ein Erreichen der Klimaschutzziele und eine breite Wertschöpfung kaum ermöglichen. Jetzt müssen die Defizite des EEG beseitigt und die Gesetzgebung für das EEG 2021 im Bundestag so ausgestaltet werden, dass ein klares Bekenntnis für Erneuerbare Energien und ein rasches Vorankommen in der Energiewende gesetzt werden kann.“
12.11.2020 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH