Photovoltaik: Wegen EEG droht 500.000 Anlagen das Aus

Photovoltaikmodule vor dunkeln WolkenFoto: stock.adobe.com / adrian_ilie825
Dunkle Wolken für die Photovoltaik. Das neue EEG bedroht viele Anlagen.
Die EEG-Novelle wird für viele Photovoltaik-Bestandsanlagen laut einem Gutachten katastrophale Folgen haben. In den kommenden zehn Jahren droht einer halben Million das vorzeigte Aus.

Wegen des neuen EEG droht in der Photovoltaik einer halben Million Anlagen das Aus. Das geht aus einem Gutachten von EUPD Research hervor, über das der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) berichtete. Demnach droht in den kommenden zehn Jahren 447.000 noch funktionsfähigen Solarstromanlagen in Deutschland die Stilllegung. Im Auftrag der Solar- und Speicherbranche untersuchten die Wissenschaftler, welche Auswirkungen der vorliegende Gesetzesentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weiterbetrieb ausgeförderter Solarstromanlagen hat.

„Die Mehrzahl der Betreiber werden ihre Solaranlagen abschalten, sobald sie nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, da sich ihr Weiterbetrieb dann nicht mehr rechnet.“ Das sagte Martin Ammon, Studienleiter und Geschäftsführer von EUPD Research. „Ursache dafür sind geplante neue Auflagen zum Einbau teurer Messtechnik sowie die finanzielle Belastung selbst verbrauchten Solarstroms mit der EEG-Umlage. Technisch wäre der Weiterbetrieb dieser in den Nullerjahren errichteten Solarstromanlagen mindestens für weitere zehn Jahre hingegen möglich und klimapolitisch sinnvoll“.

Weiterbetrieb wäre möglich

Das Kurzgutachten der Bonner Marktforscher zeige auch, dass ein Weiterbetrieb ausgeförderter Solaranlagen ohne eine Anschlussförderung für Betreiber durchaus möglich wäre. Voraussetzung wäre auf neue Gesetzesauflagen zu verzichten. Nach übereinstimmender Auffassung von Solarwirtschaft und Netzbetreibern sei die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Nachrüstung teurer Messtechnik für kleine Solaranlagen unverhältnismäßig und ohne Mehrwert für die Netzstabilität. Eine Belastung von vor Ort selbst verbrauchtem Solarstrom mit der EEG-Umlage verstoße zudem gegen EU-Recht. Das habe ein vom BSW vorgelegtes Rechtsgutachten ergeben.

„Ein wirksamer Klimaschutz braucht jedes verfügbare Megawatt an Solarleistung. Der Bundestag muss jetzt einen barrierefreien Weiterbetrieb ausgeförderter Solaranlagen sicherstellen und den Gesetzesentwurf entsprechend überarbeiten. Es wäre weder trag- noch vermittelbar, dass Energiekonzerne klimaschädliche Kohlekraftwerke noch bis ins Jahr 2038 betreiben dürfen und großzügige Stilllegungsprämien erhalten, gleichzeitig aber hunderttausende kleine Solaranlagenbetreiber eine ,Sonnensteuer‘ entrichten müssen und ihnen der Stecker gezogen wird,“ meint BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Rückendeckung erhält der BSW bei seinen Forderungen inzwischen vom Bundesrat und von zahlreichen Bundestagspolitikern der großen Koalition. Die Länderkammer forderte Anfang November den Bundestag mehrheitlich auf, Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 7 Kilowatt von der Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme zu befreien und den Selbstverbrauch von Solarstrom bei einer Anlagenleistung von bis zu 30 Kilowatt von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu verschonen.

Sollten Nachbesserungen am Gesetzesentwurf ausbleiben, so werden nach EUPD-Prognosen bis zum Jahr 2030 3,37 Gigawatt Solarleistung vorzeitig stillgelegt. Damit verbunden wäre ein Produktionsausfall von rd. 26 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom. Das entspricht dem Jahresstromverbrauch von rund 10 Millionen deutschen Durchschnittshaushalten. Damit verbunden wären 6,4 Millionen Tonnen zusätzlicher CO2-Emissionen und ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden auch für die Speicher- und E-Mobilitätsbranche. Die Bonner Marktforscher rechnen in diesem Bereich mit Umsatzverlusten von insgesamt über einer Milliarde Euro in den 20er Jahren.

16.11.2020 | Quelle: BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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