Baden-Württemberg startet dritte Runde des Förderprogramms „Klimaschutz mit System“ für Kommunen

Zu sehen ist das Verlegen von Nahwärmerohren. Eine Option im Förderprogramm „Klimaschutz mit System“.Foto: KEA-BW / triolog
Nur systematisch erarbeitete Projekte sind förderfähig.
Schnell sein lohnt sich: Kommunen, die sich bis 15.02.2021 bewerben, können bis zu 90 Prozent Fördermittel vom Land Baden-Württemberg für vorbildliche Klimaschutzprojekte dazubekommen.

Städte, Gemeinden und Landkreise können sich jetzt für ihre Klimaschutzmaßnahmen hohe finanzielle Unterstützung sichern: Bis zu 90 Prozent Förderung stellt Baden-Württembergs Umweltministerium den Kommunen in Aussicht, die sich mit systematisch erarbeiteten Projekten an der dritten Runde des Förderprogramms „Klimaschutz mit System“ beteiligen. Die Herausforderung: Bis zum 31. Dezember 2022 müssen die kommunalen Akteure ihre startfertigen Projekte mit hoher CO2-Minderung, Vorbildwirkung und landesweiter Übertragbarkeit umgesetzt haben. Stichtag für die Bewerbungen ist der 15. Februar 2021. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) prüft die Projektvorschläge. Eine Fachjury wird die vorbildlichsten prämieren.

20 Millionen Euro stehen bereit

In dieser dritten Runde des Förderprogramms „Klimaschutz mit System“ stehen über das Corona-Aufbaupaket REACT-EU insgesamt Mittel in Höhe von gut 20 Millionen Euro bereit. Pro Projekt können maximal drei Millionen Euro fließen, in Einzelfällen kann diese Summe weiter erhöht werden. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 160.000 Euro betragen. Als Anreiz dafür jetzt teilzunehmen ist vom Umweltministerium eine Förderquote von bis zu 90 Prozent ausgelobt. Die Projekte mit hoher CO2-Minderung müssen hierfür jedoch bereits bis Ende 2022 umgesetzt sein.

Wer kann mitmachen?

Das Programm richtet sich in erster Linie an Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften. Wirtschaftsunternehmen und juristische Personen des privaten Rechts dürfen ebenso teilnehmen.

Für sie alle gilt, dass nur Vorschläge zur Förderung berücksichtigt werden, die auf einem systematischen Prozess wie dem European Energy Award (eea), einem integrierten Klimaschutzkonzept oder vergleichbaren konzeptionellen Vorarbeiten basieren. Dabei sollen sich investive und nichtinvestive Komponenten, die Bewusstseinsbildung oder Verhaltensänderungen fördern, ergänzen.

Bis zum 15. Februar 2021 bewerben

Kommunen, die auf diese Weise hochwirksame Projekte entwickeln können und umsetzen wollen, reichen bis zum 15. Februar 2021 eine maximal 15-seitige Projektskizze ein. Die Anforderungen dazu finden sich im dritten Förderaufruf zum Programm „Klimaschutz mit System“ sowie im Kriterienkatalog.

Die KEA-BW prüft die Vorschläge

Die KEA-BW prüft die Bewerbungen, eine Expertenjury wird die Projekte anschließend prämieren. „Klimaschutz mit System ist eine Chance, ambitionierte Klimaschutzprojekte mit hoher Förderung schnell auf die Beine zu stellen“, sagt Matthias Rauch, Mitarbeiter der KEA-BW im Fachbereich Grundsatzfragen und Förderprogramme. Er hilft Interessierten, sich in der Förderlandschaft zurechtzufinden und berät zu den infrage kommenden Programmen.

Auf dem Förderportal der KEA-BW-Website sind die Programme thematisch aufbereitet und als Steckbrief mit den wichtigsten Informationen und Links hinterlegt.

16.12.2020 | Quelle: KEA-BW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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