Naturstrom reicht zweite Klage gegen Deal von E.ON und RWE ein

Zu sehen ist der Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG, der den Deal von E.ON und RWE verhindern will.Foto: Naturstrom
Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG: „E.ON muss sich zumindest von allen Minderheitsgesellschaften an deutschen Regionalversorgern trennen.“
Laut Naturstrom bedroht der Deal von E.ON und RWE den Wettbewerb auf dem Energiemarkt und damit die für den Klimaschutz dringend benötigte Innovationsfähigkeit. Darum hat das Unternehmen gegen die EU-Freigabe, die E.ON die Übernahme der Netz- und Vertriebsgesellschaften aus dem RWE-Konzern ermöglichen soll, Klage eingereicht.

2018 haben RWE und E.ON, die schon zuvor größten Energiekonzerne Deutschlands, einen Tausch von Geschäftsbereichen vereinbart – E.ON erhält das gesamte Netz und Vertriebsgeschäft, RWE vereint alle Erzeugungsanlagen unter einem Dach. Damit stellen die Unternehmen den Wettbewerb untereinander ein und haben nun jeweils in den einzelnen Geschäftsfeldern eine dominante Stellung. Ein Bündnis aus mehreren Regionalversorgern und der Naturstrom AG hat daher die Genehmigung von dem Deal von E.ON und RWE durch die EU-Kommission vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg beklagt. Die erste Einwendung gegen den RWE-Teil erfolgte im Mai 2020. Nun hat Naturstrom auch gegen den zweiten Teil der Freigabe, die E.ON die Übernahme der Netz- und Vertriebsgesellschaften aus dem RWE-Konzern ermöglichen soll, Klage eingereicht, was durch die verzögerte Veröffentlichung der Genehmigungsbegründung durch die EU-Kommission eher nicht möglich war. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG, kommentiert die Klage:

„Vor gut 20 Jahren wurde entschieden, den deutschen Strommarkt zu liberalisieren. Trotz enormer Hürden und Stolpersteine wurde daraus eine Erfolgsgeschichte: Verbraucherinnen und Verbraucher können heute aus einer Vielzahl von Anbietern wählen, dank der parallel ablaufenden Energiewende ist die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien enorm gewachsen. Das Aufkommen neuer Unternehmen und Ideen im Energiemarkt hat zu einem enormen Innovationssprung geführt, die alten Player haben sich dabei aber eher als Bremser erwiesen. Aber die Neuen im Markt konnten auch mit Hilfe der für fairen Wettbewerb sich aussprechenden Europäischen Union vormals verkrustete Strukturen aufsprengen und zusätzlich Klimaschutz vorantreiben.“

Dominierender Grundversorger

Der E.ON-Konzern wird laut Naturstrom inklusive seiner Beteiligungen mit der Realisierung vom Deal von E.ON und RWE auf über zwei Dritteln der Fläche Deutschlands zum Grundversorger. Zudem verfügt der Konzern über gleich hunderte von Vertriebsgesellschaften, darunter die besonders großen eprimo und e wie einfach. Viele der E.ON-Aktivitäten und Beteiligungen sind kaum bekannt, vor allem an sehr vielen Stadtwerken hält die neue E.ON Beteiligungen und kann dadurch auch ohne Mehrheiten diese Versorger steuern. Somit zahlen die meisten Haushalte und Gewerbebetriebe in Deutschland ihre Stromrechnung schlussendlich an den Konzern nach Essen, auch wenn vordergründig gar nicht E.ON auf dem Angebot draufsteht.

„Das ist hochgefährlich für Wettbewerb und Angebotsvielfalt. Zentrale Forderung unsererseits ist und bleibt, dass die Kommission eine Neubeurteilung des Vorgangs und die Festsetzung massiver Auflagen vornimmt: E.ON muss sich zumindest von allen Minderheitsgesellschaften an deutschen Regionalversorgern trennen und darf ihre Marktmacht nicht missbräuchlich einsetzen beim Wettbewerb um Netze oder im Belieferungsmarkt mit Strom und Gas“, so Banning.

Gefahr einer Datenkrake im Energiebereich

Aber es geht Naturstrom nicht nur um die großen Geschäfte mit den Stromnetzen und aus der Strombelieferung. Auch in der eher kleinteiligen Versorgung vor Ort in neuen Wohnquartieren oder Gewerbeparks, im Messtellenbetrieb und damit im zukunftsträchtigen Geschäft mit Energiedaten sowie bei der Elektromobilität steht ohne weitere Auflagen eine Konzentration auf den Riesenkonzern E.ON und damit die Entwicklung einer beherrschenden Datenkrake im Energiebereich bevor. Wettbewerber, sofern es sie überhaupt noch geben wird, müssten sich bei Standardisierungen und Schnittstellen ganz dem Diktat des Dominators in diesen Bereichen unterwerfen.

„Die mit dem Megadeal einhergehenden Konzentrationsprozesse sind aber nicht nur für Wettbewerber und private wie gewerbliche Kunden schädlich, sondern sie bedrohen auch unsere Klimaschutzziele. Ich frage ernsthaft: Wie kann es sein, dass die EU-Kommission und das Wirtschaftsministerium in Berlin gerade den Konzernen, die sich jahrelang gegen die notwendigen Wandel der Energieversorgung mit laueren und unlauteren Mitteln gestemmt haben, für besonders befähigt hält, diese brennende Aufgabe für unser aller Zukunft zu stemmen? Wir brauchen dringend und schnell mehr Nachhaltigkeit, mehr Umweltschutz und mehr Klimaschutz in der sich rasend schnell ändernden Energiewelt. Das geht nur mit hochinnovativen, schnell agierenden, gesellschaftlich und ökologisch Verantwortung tragenden Unternehmen anstatt mit trägen Großkonzernen und weniger Wettbewerb. Die EU-Kommission hat sich offensichtlich keine Gedanken gemacht, was die Freigabe der Fusion RWE-E.ON für das vorrangige politische Ziel, die Klimakatastrophe aufzuhalten, bedeutet. Die Entscheidung muss deshalb revidiert werden“, sagt Banning.

2.2.2021 | Quelle: Naturstrom | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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