Regionale Energieversorger klagen gegen RWE-E.ON-Deal

Zu sehen ist Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG. Sein Unternehmen hat Klage gegen den RWE-E.ON-Deal eingereicht.Foto: Naturstrom AG / Daniel Koebe
Die EU Kommission hat sich vom Ziel eines fairen Wettbewerbs im deutschen und europäischen Energiemarkt verabschiedet“, kritisiert Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG.
Gegen den geplanten Zusammenschluss von RWE und E.ON haben Energieversorger wie Naturstrom und enercity Klage beim Europäischen Gericht eingereicht.

Mit der Klage greifen die Unternehmen die Entscheidung der Europäischen Kommission an, die Übernahme der zu E.ON gehörenden konventionellen und erneuerbaren Erzeugungskapazitäten durch RWE freizugeben.  Mit dem RWE-E.ON-Deal wird nach Ansicht der Kläger der Wettbewerb in der Stromerzeugung und -vermarktung erheblich eingeschränkt.

„Indem die Kommission den Deal zwischen RWE und E.ON zur Aufteilung des Energiemarktes ohne ernsthafte Auflagen durchgewunken hat, verabschiedete sie sich vom Ziel eines fairen Wettbewerbs im deutschen und europäischen Energiemarkt“, kritisiert Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG. „Das ist eine Rolle rückwärts, wenn man bedenkt, dass dieselbe Kommission über 20 Jahre lang die Liberalisierung des Strommarktes verfolgte.“

Enercity-Vorstandsvorsitzende Dr. Susanna Zapreva ergänzt: „Der heutige Wettbewerb auf dem Energiemarkt wurde hart erkämpft – profitiert haben die Verbraucher. Der RWE-E.ON-Deal ist ein Rückschritt für den Wettbewerb. Darunter werden nicht nur die Unternehmen leiden, sondern auch die Kunden. Es ist unsere Pflicht, uns für unsere Kunden und die Stärkung kommunaler Strukturen einzusetzen. Das tun wir mit dieser Klage.“

Europäische Kommission hat Deal zugestimmt

Im März 2018 hatten RWE und E.ON die Absicht bekanntgegeben, sich neu auszurichten, den Wettbewerb untereinander einzustellen und sich den Markt aufzuteilen. Durch ein Bündel von Verträgen sollen sich die Stromerzeugung und der Großhandel bei RWE und das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft bei E.ON konzentrieren. Zu dieser abgestimmten Marktneuaufteilung gehörte auch die Übertragung der Erzeugungsanlagen und des Stromgroßhandels der E.ON an RWE, die die Europäische Kommission mit Beschluss vom 26.02.2019 (Fall M.8871) freigab.

Kritiker wie Naturstrom und enercity haben das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt und Bedenken für den Wettbewerb im deutschen Energiemarkt auch in einer ausführlichen Stellungnahme an die EU-Kommission zum Ausdruck gebracht. Da die Kommission in ihrer Entscheidung die vorgetragenen Bedenken nicht ausreichend gewürdigt hat, fordern die Kläger eine gerichtliche Überprüfung. Hierfür wurde heute beim zuständigen Europäischen Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen den Freigabebeschluss der Kommission eingereicht.

Damit reiht sich die Unternehmen eine Gruppe von unabhängigen Energieversorgern ein, die sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen den RWE-E.ON-Deal stellen und gegen die damit verbundene Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen von nationalen Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes rechtlich vorgehen. Denn hiermit verbunden sind erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher.

Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 263

Bei der Klage handelt es sich um eine Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die beim Europäischen Gericht in Luxemburg einzulegen war. Nichtigkeitsklagen richten sich darauf, die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane zu überprüfen. Auch die Freigabeentscheidungen im Rahmen der Fusionskontrolle unterliegen gerichtlicher Kontrolle. Kläger sind aktuell elf städtische oder regionale Energieversorger. „Die Kommission hat sich bereits in ihrer ersten Entscheidung zum großangelegten Deal klar auf die Seite der Konzerne gestellt. Sie hat in diesem ersten Verfahren die Übernahme von E.ON-Erzeugungskapazitäten durch RWE nicht einmal vertieft geprüft und sich die Sache viel zu leicht gemacht“, erklärt Banning. „Sie hat den politischen und wirtschaftlichen Wünschen nach nationalen oder gar europäischen Champions nachgegeben. Die Argumente und Sorgen kleiner, auf fairen Wettbewerb angewiesener Marktteilnehmer und die mittelfristigen Auswirkungen auf die Kunden wurden im Verfahren nicht angemessen berücksichtigt.“

Sollte die Klage Erfolg haben, holt das Europäische Gericht die Freigabeentscheidung der EU-Kommission zurück und die Kommission müsste unter Berücksichtigung der Wertungen des Gerichts in eine erneute fusionsrechtliche Prüfung des Vorhabens einsteigen.

Eine gemeinsame Erklärung der klagenden Unternehmen zum RWE-E.ON-Deal ist unter dem nebenstehenden Link zu finden.

27.5.2020 | Quelle: Naturstrom, enercity | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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