Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermöglichkeiten für Kommunen

Zu sehen ist Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im BMI Programm die das neue Programm „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" kommentiert.Foto: BMI
Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im BMI: „Klimaschutz und Klimaanpassung können jetzt gemeinsam geplant und umgesetzt werden.“
BMI und KfW haben die Themenfelder im Programm „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" erweitert. Die Zuschussförderung steigt auf bis zu 75 Prozent. Der Eigenanteil der Kommunen sinkt auf 5 Prozent.

Im Rahmen vom KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ werden ab dem 1. April 2021 neue Themenfelder im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefördert: Grüne Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und Klimafreundliche Mobilität. Zudem werden höhere Förderzuschüsse und zinsgünstige Förderdarlehen gewährt.

Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: „Wir stärken den Klimaschutz im Quartier und gehen damit auf die Bedürfnisse der Kommunen ein. Klimaschutz und Klimaanpassung können jetzt gemeinsam geplant und umgesetzt werden. Wir haben die Zuschüsse erhöht und die Anforderungen an den kommunalen Eigenanteil gesenkt. Damit berücksichtigen wir die schwierige Haushaltssituation vieler Kommunen. Auch die Bürgerbeteiligung bleibt ein wichtiges Thema. Daher werden wir auch verstärkt Online-Angebote fördern.“

Ingrid Hengster, für das inländische Fördergeschäft zuständiges Vorstandsmitglied der KfW: „Mit der Energetischen Stadtsanierung leisten BMI und KfW seit Jahren einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz in Kommunen. Der Quartiersansatz erlaubt es, zusätzliche Effizienzpotenziale zu erkennen und diese zügig zu realisieren. Mit den Produktverbesserungen setzen wir neue Impulse, um diesen erfolgreichen Ansatz noch attraktiver zu machen.“

Zuschüsse angehoben

Die Zuschussförderung (Programm 432) erhöht sich für Konzepte zum 1. April 2021 von 65 % auf 75 %. Kommunen müssen dann statt 15 % nur noch 5 % kommunalen Eigenanteil nachweisen. Diese Änderungen sind zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022. Die Sachmittelzuschüsse, die Kommunen unter anderem für digitale Bürgerbeteiligungsangebote nutzen können, hat man von 10 % auf 20 % erhöht.

Im Bereich der Förderkredite (Programme 201/202) hat die Regierung die Fördermöglichkeiten und Tilgungszuschüsse mit bis zu 20 % ebenfalls ausgeweitet und verbessert. Kommunen, die diese Kredite auf Basis eines Quartierskonzeptes beantragen, werden sogar mit besonders hohen Tilgungszuschüssen von bis zu 40 % belohnt.

Seit dem Programmstart am 15. November 2011 bis zum 31. Dezember 2020 wurden in dem KfW-Programm „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ über 2.000 Förderzusagen erteilt (davon ca. 1.100 Konzepte; 450 Sanierungsmanagements und 515 Quartiersversorgungen). Dadurch wurden Fördermittel mit einem Darlehensvolumen von 1,22 Milliarden Euro für die Quartiersversorgung und einem Zuschussvolumen von 101 Millionen Euro für Konzepte und Sanierungsmanagements ausgereicht. In diesem Jahr stehen rund 70 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

12.3.2021 | Quelle: KfW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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