Genehmigung für Windenergie auch bei Drehfunkfeuer

Windrad in Nordfriesland mit SonnenuntergangFoto: Guido Bröer
Dank eines genaueren Berechnungsverfahren gibt es seit vorigem Sommer deutlich mehr Genehmigungen für Windparks in der Nähe von Doppler-Drehfunkfeuern (DVOR).

Windenergie und Flugsicherung durch Drehfunkfeuer lassen sich nun leichter vereinbaren. Seit Juni 2020 nutzen die Deutsche Flugsicherung (DFS) und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit (BAF) ein neues Verfahren, um die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) zu bewerten. Es ging aus dem Projekt „Wechselwirkung von Windenergieanlagen und terrestrischer Navigation/Radar“ (WERAN plus) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt hervor. Nun zeigt sich die Wirkung.

Über 90 Prozent der Anlagen genehmigungsfähig

„Wir erleben nun endlich einen wichtigen ersten Durchbruch. Einer ganzen Reihe von Projekten um DVOR hat die Deutsche Flugsicherung seit dem Sommer 2020 zugestimmt und damit die Wahrscheinlichkeit für eine Genehmigung deutlich erhöht. Wir sehen hier Projekte für künftige Ausschreibungen und künftigen Zubau. Das ist ein wichtiger Hoffnungsschimmer“, so Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE).

Auch der BDEW begrüßt die neue Situation. „Es ist erfreulich zu sehen, dass die Forschungsarbeiten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in den Projekten WERAN und WERAN Plus nun in der Praxis zu einer erheblichen Verbesserung der Genehmigungssituation für Windenergieanlagen in der Nähe von Drehfunkfeuern führen und gleichzeitig höchste und unantastbare Sicherheitsstandards bei der Flugnavigation weiterhin gelten“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Die Verbände haben die Daten des BAF ausgewertet. Demnach seien von 198 beantragen Anlagen nach der neuen Berechnungsformel 187 Windenergieanlagen zustimmungsfähig. Bei über 90 Prozent der in den letzten neun Monaten geprüften Anlagen gebe es keinen Konflikt mit der Sicherheit der Flugnavigation. Von den weiterhin abgelehnten Windenergieanlagen befänden sich alle in einem 10km Radius um das jeweilige DVOR. Laut BDEW hatte bei einem Großteil der nun genehmigungsfähigen Anlagen zuvor die Anwendung der bisherigen Berechnungsmethode zu einer Überschätzung der Störwirkung und damit zu einer Ablehnung der Genehmigung geführt.

Dem neuen Verfahren waren mehrjährige Diskussionen mit den Branchenverbänden vorausgegangen. Laut einer Branchenumfrage von 2019 konnten mehr als 1.000 Windenergieanlagen mit 4.800 MW Leistung nicht realisiert werden. Ihnen wurde ein Einfluss auf Flugnavigationsanlagen entgegengehalten. Die Zahl der blockierten Projekte sei seither weiter gestiegen, sagt der BWE.

Branchenverbände fordern weitere Anpassungen

Die Verbände halten weitere Schritte für nötig, um die Genauigkeit der Berechnungen zu steigern. So wollen sie den Ausbau der Windenergie auch dort voran bringen, wo es Drehfunkfeuer gibt.

Albers vom BWE sagt: „Nach der Umstellung des Berechnungsverfahrens muss nun, wie in der Aufgabenliste Wind an Land von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier aufgezeigt, auch der international übliche Abstand von maximal 10 km um die DVOR als Prüfradius zugrunde gelegt werden. Zudem sind weitere Erkenntnisse aus dem WERAN-Projekt umzusetzen wie z.B. die Erfassung der Vorbelastung.

Der BWE weist auch darauf hin, dass es eine Lösung für die Drehfunkfeuer (VOR) brauche. Diese seien von der Umstellung der Berechnungsformel noch nicht erfasst. Nach der Umstellung auf Satellitennavigation würden nur noch wenige VOR benötigt. Diese müssten zeitnah durch Doppler- Drehfunkfeuer (DVOR) ersetzt werden. Der BDEW fordert zudem eine bessere Genauigkeit der der Flugvermessung der Vorbelastung.

15.04.2021 | Quelle: BWE, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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