BEE legt Gesetzesentwurf für steuerbare Verbraucher im Verteilnetz vor

Zwei Arbeiter auf einem Strommast mit Leitungen in vielen Richtungen - Symbol für StromnetzFoto: stock,adobe.com / Sawat
Stromnetze und Energiewende müssen gut aufeinander abgestimmt werden.
Nachdem der Gesetzesentwurf der Regierung auf sich warten lässt, stellt der Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. nun einen eigenen Entwurf zur Diskussion. Kern ist ein Auktionsmodell für Netzleistung.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte den Entwurf für das „Gesetz zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (SteuVerG) im Januar 2021 zurückgezogen. An den Beratungen war auch der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) beteiligt. Laut dem Verband besteht erheblicher Handlungsdruck. Daher stellt der BEE einen eigenen Vorschlag zur Diskussion, um steuerbare Verbraucher besser in das Verteilnetz zu integrieren.

Gemeint sind vor allem Elektroautos und Wärmepumpen. „Wenn die Zahl der Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge deutlich steigt und im Gebäudesektor die Wärmepumpen ihren Durchbruch schaffen, braucht es dafür einen regulatorischen Rahmen. In erster Linie geht es darum, flexibles Verhalten von Anlagen anzureizen, um die Schwankungen im Stromsektor durch die steigenden Anteile volatiler Erneuerbarer Energien, wie Wind und Sonne, und volatiler Verbraucher, von Industrie bis Haushalten, in einen Ausgleich zu bringen“, erklärt BEE-Präsidentin Simone Peter. Die Stromnetze an die Energiewende anzupassen und steuerbare Verbraucher dafür zu nutzen, ist eine Aufgabe, an der sich die Regierungen seit vielen Jahren besonders schwer tun.

BEE: Kosten runter, Versorgungssicherheit hoch

Eine Flexibilisierung des Verbrauchs könne bei richtiger Ausgestaltung helfen, die Kosten zu senken und zugleich die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Das bisher vorgeschlagene Spitzenglättungsmodell des BMWi sei allerdings weder kosteneffizient noch zielführend für die Energiewende. Vielmehr würde es ohne ausreichenden Netzausbau dazu führen, dass die Netzbetreiber deutlich öfter in den Betrieb der steuerbaren Verbraucher im Niederspannungsnetz eingreifen müssten. Dadurch würden die Netzkosten steigen.

„Es war daher richtig, dass das BMWi selbst durch den Rückzug der vorgeschlagenen Regelungen diesen Ansatz verworfen hat. Damit es zu keinen zusätzlichen Eingriffen des Netzbetreibers aufgrund von Netzengpässen im Niederspannungsbereich kommt, müssen Markt- und Netzebene verbunden werden,“ erklärt Peter.

Auktionen für freie Netzkapazität

Um diese Verbindung zu schaffen, schlägt der BEE ein Auktionsmodell vor. Dabei erhalten steuerbare Verbraucher in Netzsträngen mit Engpässen eine Reduzierung ihres Netzentgeltes. Im Gegenzug nehmen sie an einer täglichen stundenbasierten Auktion der freien Leistungskapazität im jeweiligen Netz teil. Nur wer im jeweiligen Stundenslot den Zuschlag erhält, darf die entsprechende Leistung entnehmen. Somit wird sichergestellt, dass es zu keinem Netzengpass kommt. Gleichzeitig können die Verbraucher ihre Präferenz im Verbrauchsverhalten über die Auktion selbst bestimmen.

„Mit unserem Modell setzen wir auf eine bessere Integration von steuerbaren Verbrauchern im Niederspannungsnetz. Netzbetreibereingriffe können so auf ein Minimum reduziert werden. Das erhöht die Bereitschaft zu Investitionen in Technologien der Sektorenkopplung und steigert die Akzeptanz für die Energiewende“, argumentiert Peter.

Das Modell sei als Diskussionsbeitrag angelegt, um die angehaltene Regulierung des Gesetzgebers zu beleben, bestehende Blockaden zu lösen und die notwendige fachlichen Diskussion zur Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung neu zu beginnen. Im April hat der BEE bereits ein „BEE-Positionspapier zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilnetze“ veröffentlicht.

10.5.2021 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH.com

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