EEG: Koalition einigt sich auf stärkeren Ausbau der Photovoltaik

Eine Solarpark vor blauem Himmel.Foto: @sasel77 / stock.adobe.com
Am heutigen Nachmittag stand der Kompromiss um eine Reihe von energierechtlichen und klimapolitischen Beschlüssen der schwarz-roten Koalition. Dieser bringt ein paar erste Verbesserungen auch für den Ausbau der Photovoltaik. Zudem wollen die Parteien bürokratische Barrieren verringern. Am Donnerstagnachmittag steht das Gesetzespaket auf der Tagesordnung des Bundestages, um dort beschlossen zu werden.

Union und SPD verhandelten vor allem am Wochenende. Am Montag kam dann das Ok aus den Fraktionen zum Kompromiss. Für den hätte sich die SPD bessere Konditionen für die Photovoltaik beim „atmenden Deckel“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz gewünscht. Dazu erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels: „Ausbaupfade bis zum Jahr 2030 und langfristig wirtschaftliche Vergütungssätze für neue Solaranlagen sind bis zuletzt am Widerstand von CDU und CSU gescheitert.“ Allerdings habe man sich auf größere Ausschreibungsmengen für den Ausbau der Photovoltaik geeinigt. Das Volumen soll im Jahr 2022 von 2 auf 6 Gigawatt steigen. 

Ausschreibungsvolumen bei 6 GW ab 2022

Für die SPD ist das offenbar ein erster Ansatz. Zusammen mit den 2,5 GW für die kleineren Anlagen sei das EEG damit nicht mehr so weit von den 10 GW entfernt, die die Partei jährlich an Ausbau anstrebe, so Loic Geipel vom Büro Gremmels. „Sowohl die Anhebung der Ausbaupfade als auch die erforderliche Anpassung am sog. Atmenden Deckel müssen daher unmittelbar zu Beginn der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden“, betont Gremmels. 

Denn auch im Klimaschutz-Sofortprogramm, das das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden möchte, ist das Ziel von 150 GW Photovoltaik bis 2030 wohl nicht mehr enthalten. Ebenso scheint es keine Einigung bei einer Solarpflicht auf neuen und zu sanierenden Dächern zu geben.

Ausbau der Photovoltaik mit etwas weniger Bürokratie

Allerdings konnte sich die Koalition auf etwas weniger Bürokratie im EEG verständigen. So soll es in diesem Gesetz einen Passus geben, der die Doppelbelastung von Speichern vermeidet und über eine Vereinfachungsregel die Zahl der Zähler bei kleinen Anlagen bis 30 kW auf zwei beschränkt. Und im gleichen Atemzug soll künftig auch die 30 Megawattstunden-Grenze entfallen, die bislang beim Eigenverbrauch maximal erlaubt war. Diese haben zwar wohl nur die wenigsten PV-Nutzer ausgeschöpft, doch der Vollzug der Regel führte zu einem höheren Aufwand. Der kann künftig entfallen.

Von einer weiteren Einigung zur Photovoltaik profitieren künftig die Kommunen. Sie können an den Einnahmen von Solarparks partizipieren. Dies läuft in etwa analog zu den schon getroffenen Regelungen für die Windkraft. Je produzierter Kilowattstunde können Projektierer an die Gemeinden 0,2 Cent zahlen. Der maximale Betrag je Solarpark soll bei 40.000 Euro liegen. Die Zahlung an eine Kommune ist freiwillig, aber den Betrag können die Anlagenbetreiber bei Ausschreibungs-Anlagen an die Netzbetreiber abwälzen. Dies gilt nicht bei ungeförderten, also PPA-Anlagen. Diese haben die Kosten selbst zu tragen. Sie können die Kommunen aber ebenso beteiligen. 

21.6.2021 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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