Juli 2026: Erstmals 12 Milliarden kWh Solarstrom in einem Monat
Grafik: IWRDie Photovoltaik hat in Deutschland im Juli 2026 einen historischen Meilenstein erreicht. Erstmals wurden 12 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Solarstrom in einem einzelnen Monat in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Das geht aus einer Auswertung von viertelstündlichen Einspeisedaten der europäischen Netzbetreiberplattform ENTSO-E durch das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) in Münster hervor. Tatsächlich liege die gesamte Solarstromerzeugung sogar noch deutlich höher, da der direkt vor Ort selbst verbrauchte Solarstrom in der Einspeisestatistik nicht erfasst werde.
Die Auswertung verdeutliche zugleich die gestiegene Bedeutung der Photovoltaik für die Stromversorgung Deutschlands. Zur Mittagszeit lag die Solarleistung im Juli – im Monatsmittel – bei über 40.000 MW. Im gesamten Tagesverlauf verdrängte die Photovoltaik damit einen erheblichen Teil der Stromerzeugung aus Kohle- und Gaskraftwerken.
„Die Photovoltaik ist heute eine tragende Säule der deutschen Stromversorgung“, sagt Dr. Norbert Allnoch, Geschäftsführer des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR). „Umso wichtiger ist eine sachliche Diskussion über die tatsächlichen EEG-Differenzkosten“.
Neue Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern erhalten heute einen gesetzlichen Vergütungsanspruch von rund 7 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Häufig entstehe daraus der Eindruck, diese 7 Cent seien die staatliche Solarförderung. Das sei jedoch unzutreffend, so Allnoch.
Hohe EEG-Kosten wegen Altanlagen
Tatsächlich basiert das EEG für neue Photovoltaikanlagen auf einem Differenzkostenmodell. Der erzeugte Solarstrom werde zunächst an der Strombörse verkauft. Der gesamte Vermarktungserlös fließe auf das EEG-Konto. Aus dem EEG-Konto wird anschließend ausschließlich die Differenz zwischen Börsenerlös und gesetzlichem Vergütungsanspruch ausgeglichen. Nur diese Differenz verursache EEG-Differenzkosten.
Ein Beispiel verdeutlicht den Mechanismus: Erziele der an der Strombörse verkaufte Solarstrom einen Erlös von 5 Cent je Kilowattstunde und betrage der gesetzliche Vergütungsanspruch 7 Cent, würden aus dem EEG-Konto lediglich 2 Cent je Kilowattstunde ausgeglichen. Steige der Börsenpreis dagegen auf 8 Cent je Kilowattstunde, flössen zunächst die gesamten 8 Cent auf das EEG-Konto. Der Anlagenbetreiber erhalte seinen gesetzlichen Vergütungsanspruch von 7 Cent, 1 Cent verbleibe auf dem EEG-Konto.
Der gesetzliche Vergütungsanspruch neuer Photovoltaikanlagen von rund 7 Cent je Kilowattstunde liege heute in einer ähnlichen Größenordnung wie die Börsenstrompreise. Die tatsächlichen EEG-Differenzkosten neuer Anlagen fielen deshalb häufig deutlich geringer aus als der gesetzliche Vergütungsanspruch – oder entfielen bei entsprechend hohen Vermarktungserlösen sogar vollständig.
Die heutigen EEG-Differenzkosten würden überwiegend von PV-Altanlagen bestimmt. Aufgrund der damals deutlich höheren Investitionskosten gelten für diese Anlagen noch gesetzliche Vergütungssätze von vielfach 30 bis über 40 Cent je Kilowattstunde.
Diese Vergütungsansprüche gelten jeweils für 20 Jahre und laufen erst schrittweise zwischen 2030 und 2033 aus. Erst mit dem Auslaufen dieser Altverträge würden die historischen EEG-Differenzkosten unabhängig von der Vergütung neuer Photovoltaikanlagen deutlich zurückgehen.
Quelle: IWR | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH