Neuer Vorschlag: Photovoltaik-Einspeisevergütung durch Börsenpreis-Jahresabrechnung ersetzen

Ein goldenes Eurozeichen auf Solarmodulen, das Solar Cluster Baden-Württemberg schlägt vor, die Photovoltaik-Einspeisevergütung durch eine Börsenstrom-Jahresabrechnung zu ersetzen.Illustration: Noppadon / stock.adobe.com
Der eingespeiste Solarstrom von Photovoltaik-Anlagen soll nach dem Modell des Solar Cluster Baden-Württemberg mit Börsenpreisen abzüglich eines Vermarktungsentgelts für die Netzbetreiber vergütet werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium will die EEG-Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen beenden und die Einspeisung auf 50 Prozent der Leistung begrenzen. Das Solar Cluster Baden-Württemberg schlägt nun eine praxistaugliche Marktintegration vor, die die Solar-Einspeisung nur bei negativen Strompreisen abregelt.

Das Bundekabinett will die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) Ende Juli auf den Weg bringen. Danach folgen die Beratungen im Bundestag. Im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung hat das Solar Cluster Baden-Württemberg vor dem geplanten Förderbruch gewarnt und im Gegenzug ein eigenes Modell vorgeschlagen. Statt der bisherigen Photovoltaik-Einspeisevergütung setzt der Verband auf intelligente Steuerung und eine einfache Jahresabrechnung.

Das Solar Cluster spricht sich grundsätzlich für mehr Markt- und Systemintegration bei neuen Photovoltaik-Anlagen aus. Der aktuelle Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums geht dem Verband jedoch zu weit, weil er kleine und mittlere Photovoltaik-Anlagen mit zusätzlichen Pflichten belastet, bevor alltagstaugliche Lösungen flächendeckend verfügbar sind. Vorgesehen ist unter anderem, die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen nach einer 36-monatigen Übergangsphase abzuschaffen, die Direktvermarktung schrittweise auszuweiten und kleine Solaranlagen dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Nach Einschätzung der Solar-Cluster-Geschäftsführerin Carolin Grieshop droht damit ein Systemwechsel, der in der Praxis Investitionen ausbremsen könnte.

Photovoltaik-Einspeisung intelligent reduzieren

Als Alternative schlägt das Solar Cluster ein Modell vor, das auf vereinfachter Marktintegration beruht. Im Kern sollte man die Einspeisung bei negativen oder sehr niedrigen Börsenstrompreisen automatisch reduzieren. Diese Steuerung kann über Wechselrichter oder ein Home-Energy-Management-System erfolgen, genauso wie über ein intelligentes Messsystem. Der entscheidende Unterschied zum Ministeriumsmodell: Statt einer starren 50-Prozent-Grenze, die auch dann wirkt, wenn man mehr Solarstrom im Netz benötigt, greift es nur ein, wenn der Strompreis tatsächlich keinen oder nur einen sehr geringen Wert hat.

Für die Vergütung schlägt das Solar Cluster eine einfache Jahresabrechnung vor. „Maßgeblich wäre die gemessene Jahreseinspeisung, multipliziert mit einem gewichteten Marktwert für Photovoltaik-Strom, abzüglich eines transparenten Vermarktungsentgelts“, so Grieshop. „Damit entfällt die Notwendigkeit einer aufwendigen viertelstundenscharfen Einzelabrechnung für jede kleine Anlage. Auch ein sofortiger Ausbau individueller Direktvermarktungsstrukturen sowie der Einbau eines Smart Meters ist dann nicht erforderlich.“ Der Verband verweist darauf, dass der Markt für kleine Photovoltaik-Anlagen nur dann massentauglich werden könne, wenn Vermarktung, Steuerung und Abrechnung deutlich einfacher organisiert werden als bisher. Mit diesem Modell ist auch keine EEG-Vergütung erforderlich, das entlastet den Bundeshaushalt.

Wichtig sei zugleich eine klare Absicherung für Volleinspeiser, nur hier ist eine EEG-Unterstützung nötig. Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch könne man mit einem reinen Marktwert nicht wirtschaftlich betreiben. Für sie hält das Solar Cluster daher eine ergänzende Marktprämie über das EEG oder einen funktional gleichwertigen Mechanismus für notwendig. Andernfalls drohe ausgerechnet bei Photovoltaik-Anlagen, die vollständig auf Netzeinspeisung setzen, ein Bruch.

Wegfall der Photovoltaik-Einspeisevergütung nicht ohne Ersatz

Den Zeitplan des Ministeriums hält der Verband für ambitioniert und riskant. Beim geplanten Stopp der Photovoltaik-Einspeisevergütung sei zwar ein Übergang von 36 Monaten vorgesehen, in dem eine reduzierte EEG-Einspeisevergütung angeboten wird. Bevor tatsächlich genügend wirtschaftliche Direktvermarktungsangebote oder gleichwertige vereinfachte Lösungen wie das Modell des Solar Clusters auf dem Markt verfügbar seien, dürfe die Frist aber nicht enden. Beim geplanten Rollout intelligenter Messsysteme fordert das Solar Cluster ebenfalls mehr Pragmatismus. Die Absenkung der Schwelle auf Photovoltaik-Anlagen über zwei Kilowatt sei zwar ein Schritt in Richtung Digitalisierung, dürfe aber nicht zur neuen Hürde werden.

Modellrechnung: Dynamische Steuerung präziser und lukrativer für PV-Anlagen-Besitzer:innen

Dass der Vorschlag des Solar Clusters praxistauglich ist, zeigt eine Modellrechnung einer nach Süden ausgerichteten Photovoltaik-Anlage mit zehn Kilowatt installierter Leitung. Ohne Begrenzung erzielt die südausgerichtete Anlage eine Einspeisung von 12.287 Kilowattstunden, mit einer starren 50-Prozent-Grenze sinkt sie um 15 Prozent auf 10.529 Kilowattstunden, und bei einer dynamischen Abregelung auf null bei negativen Börsenpreisen auf 9.482 Kilowattstunden. Die feste 50-Prozent-Begrenzung reduziert zwar Einspeisespitzen, senkt die Einspeisung bei negativen Strompreisen aber nur begrenzt: Dort fällt sie bei der Südanlage von 2.805 auf 2.131 Kilowattstunden, lediglich rund 24 Prozent. Eine Batterie kann zwar überschüssigen Strom zwischenspeichern, verhindert aber nicht, dass die Solaranlage auch unterhalb der 50-Prozent-Grenze weiter einspeist.

Insgesamt macht die Rechnung deutlich, dass eine dynamische Abregelung bei negativen oder sehr niedrigen Börsenpreisen genauer wirkt als eine pauschale Begrenzung. Zugleich kann sie höhere Erlöse bringen: In der Modellrechnung steigt der Ertrag von 545 Euro bei der 50-Prozent-Grenze auf 646 Euro, wenn nur bei Preisen unter null Cent pro Kilowattstunde abgeregelt wird. Der Marktwert des eingespeisten Stroms liegt dann ebenfalls höher. Bei 5,18 Cent pro Kilowattstunde mit fester 50-Prozent-Begrenzung, bei 6,81 Cent pro Kilowattstunde bei Südausrichtung und 7,04 Cent pro Kilowattstunde bei Ost-West-Ausrichtung, wenn man nur bei negativen Preisen abregelt.

Der Vorschlag des Solars Cluster Baden-Württemberg, wie man die Photovoltaik-Einspeisevergütung durch eine Börsenstrom-Jahresabrechnung ersetzen kann, ist unter diesem Link detaillierter beschrieben.

Quelle: Solar Cluster BW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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