Österreichischer Nationalrat beschließt Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Zu sehen ist Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes, der das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Großen und Ganzen positiv sieht.Foto: Österreichischer Biomasse-Verband
Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes: „Die Bioenergie-Branche ist zuversichtlich, dass es mit dem EAG zu einem Zubau bei der Strom-und Gaserzeugung aus fester Biomasse kommen wird.“
Nach jahrelangen Verhandlungen hat das Österreichische Parlament das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen. Während der Bundesverband Photovoltaic Austria abwartend reagiert, sieht der Österreichische Biomasse-Verband in dem Gesetz einen wichtigen Teilerfolg für die Bioenergie-Branche.

„Ob das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz den Impuls auslöst, auf den die Branche bereits seit der letzten Gesetzesnovelle im Jahr 2019 wartet, wird sich erst in der Praxis zeigen. Zu hoffen ist, dass die Verordnungen, die in den nächsten Wochen und Monaten noch zu erlassen sind, rasch vorliegen und die Rahmenbedingungen weiter verbessern – schließlich hat die Photovoltaik bis 2030 den größten Zubau untern den erneuerbaren Stromtechnologien vor sich,“ heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Photovoltaic Austria.

Österreichischer Biomasse-Verband begrüßt Beschluss zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

„Die Bioenergie-Branche ist zuversichtlich, dass es mit dem EAG zu einem Zubau bei der Strom-und Gaserzeugung aus fester Biomasse kommen wird. In einigen Teilbereichen konnten in letzter Minute trotz massiven Druckes der Industrie noch Verbesserungen erzielt werden. Das volle Potenzial der Bioenergie spiegelt sich in den nun festgelegten ‚Mindest-Zubau-Kontingenten‘ jedoch nicht wieder“, so Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes.

Erstmals gibt es im EAG ein eigenes Kontingent für Mikro-KWK-Anlagen für feste Biomasse. Holzgas soll eine wesentliche Rolle bei der Produktion von erneuerbarem Gas spielen. Auch den Weiterbetrieb der Bestandsanlagen konnte man weitgehend absichern. Laut Titschenbacher gelang in letzter Minute ein Kompromiss, der die Interessen von Klima­ und Umweltschutz, Rohstoffproduktion und Holzwirtschaft in vielen Bereichen vereinen konnte. Ernüchternd war laut dem Verband die Positionierung der Industrievertreter. Denn diese hätten sich mit Vorschlägen zu staatlich verordneten Rohstofflenkungsmaßnahmen und einer Streichung des Kleinanlagenkontingents letztlich nicht durchsetzen können, hätten aber viele für die Branche wichtige Detailanpassungen verhindert.

Das EAG für Holzkraftwerke im Detail

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz regelt den Erhalt des Anlagenbestandes und die Ergänzung mit Neuanlagen. Dadurch will Österreich die Stromproduktion aus fester Biomasse von aktuell 1,6 TWh auf etwa 2,6 TWh ausbauen. Die Vergütungsdauer für Alt­- und Neuanlagen hat das EAG auf 30 Jahre erhöht. Neu­ und Bestandsanlagen müssen strenge Effizienzvorgaben erfüllen, die man laut Verband mit dem erforderlichen Augenmaß festgesetzt hat. Erstmals gibt es eine optionale Investitionsförderung für Mikro-KWK-­Anlagen unter 50 KWel, die das neue Förderinstrument der Marktprämien ergänzen. Holzkraftwerke, die Investitionsförderungen oder Marktprämien erhalten, können im vollen Umfang an Energiegemeinschaften teilnehmen. Holzgas wird für die Grüngasproduktion anerkannt und erhält ebenfalls Investitionsförderungen. Die Ausbaukontingente hat der Gesetzgeber im Vergleich zum bestehenden Ökostromgesetz deutlich erhöht. So will man Anlagen im Ausmaß von mindestens 17 MWel jährlich neu errichten. Knapp 10 MW davon im Kleinanlagenbereich unter 500 KWel.

7.7.2021 | Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria, Österreichischer Biomasse-Verband | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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