Bundestagsbeschluss: Energiewende in kleinen Schritten

Energiewende. Windkraftanlagen vor Kohlekraftwerk und Strommasten. Ganz im Hintergrund die untergehende Sonne.Foto: Stefan Loss / stock.adobe.com
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und dem novellierten Klimaschutzgesetz ist klar, dass erneuerbare Energien deutlich auszubauen sind. Doch in der jüngsten Energierechtsnovelle wagt die Regierung nicht den großen Wurf für die Energiewende.

Die Bundesregierung und die schwarz-rote Koalition haben eine erforderliche Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit der Änderung einer Reihe von Gesetzen, auch dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verbunden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz hatte dabei zuvor verdeutlicht, dass für den Klimaschutz deutlich mehr zu unternehmen ist als bislang.

Bundestag verpasst eine Chance zur Energiewende

Bis zum Beginn der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause hatten Abgeordnete von Union und SPD noch miteinander verhandelt, welche Impulse sie für die Energiewende setzen wollen. Mehr kann es in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben. Im Wesentlichen kam dabei Folgendes heraus:

  • Regelungen zu Wasserstoffnetzen (getrennt von Erdgasnetzen),
  • Vereinfachungen für Speicher und den Eigenverbrauch,
  • neue Regelungen für das Repowering,
  • Klarstellungen für Ü20-Windkraftanlagen ,
  • größere Ausschreibungsmengen für Photovoltaikanlagen,
  • finanzielle Beteiligung von Kommunen an PV-Freiflächenanlagen,
  • Erleichterungen bei der Nutzung von Überschussstrom zum Beispiel für Elekrolyseure und
  • Änderungen am Messstellenbetriebsgesetz und damit Zulassen des Smart-Meter-Rollouts.

Kritik der Verbände

Allerdings stößt die Koalition dennoch auf eine offenbar einhellige Kritik bei den Verbänden der Energiewirtschaft. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband Kommunaler Unternehmen, der Bundesverband Neue Energiewirtschaft und der Bundesverband Erneuerbarbare Energien mahnen an, die Ausbauziele für Erneuerbare müssten angehoben werden. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärt, mit der Energierechtsnovelle sei zwar an „kleineren energiepolitischen Stellschrauben gedreht” worden. Doch in das Gesetzespaket hätten wichtige Reformen zum Erreichen der Klimaziele gepackt werden können. „Diese Chance hat die Bundesregierung für die auslaufende Legislaturperiode aber leider verpasst.”

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßte zwar die Verschärfung der Treibhausgas-Minderungsziele. Insgesamt seien die Instrumente zur Umsetzung der Ziele aber mangelhaft. Eine Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus sei längst überfällig, so BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig. Die erfreuliche Marktdynamik bei Solarstromanlagen drohe infolge zu kleiner Fördertöpfe und zu scharfer Degressionsregeln ausgebremst zu werden.

8.7.2021 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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