Gaia und EnBW bauen Windenergie-Park in Rheinland-Pfalz

Zu sehen ist der Windpark Kahlberg, ein gemeinsames Windenergie-Projekt von Gaia und EnBW, der2018 in Betrieb ging.Foto: Gaia mbH
Der Windpark Hochwald ist nicht das erste gemeinsame Projekt von Gaia und EnBW. Im Bild der Windpark Kahlberg, der2018 in Betrieb ging.
Der rheinland-pfälzische Projektentwickler für Windenergieanlagen Gaia hat in Zusammenarbeit mit der EnBW von der zuständigen Genehmigungsbehörde in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg die Genehmigung zum Bau des Windparks Hochwald erhalten.

Gaia und EnBW dürfen nun neun Windenergieanlagen in der Verbandsgemeinde Hermeskeil, Landkreis Trier-Saarburg, errichten. Sechs der Windenergieanlagen entstehen auf Flächen der Gemeinde Reinsfeld und drei Anlagen auf Flächen der Gemeinde Grimburg. Der prognostizierte Stromertrag vom Windpark Hochwald liegt bei circa 70.000.000 Kilowattstunden pro Jahr. Damit lassen sich rechnerisch über 20.000 Haushalte mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr mit Ökostrom versorgen und jährlich rund 47.000 Tonnen CO2 vermeiden.

„Wir freuen uns sehr, dass wir, nach über acht Jahren Genehmigungslaufzeit, endlich die Genehmigung für den Windpark Hochwald erhalten haben. Als nächstes werden wir die Bauvorbereitung mit den Kollegen der EnBW abstimmen, um einen reibungslosen Ablauf bis zur Inbetriebnahme sicherzustellen“, sagt Dominik Eichert, Projektleiter Windenergie bei Gaia. Eine ursprünglich geplante zehnte Anlage erhielt keine Genehmigung.

Umfassende Planung und mehrere Anpassungen des Projektantrags für Windpark Hochwald

Der erteilten Genehmigung war eine umfassende Planung mit zahlreichen Gutachten vorausgegangen. Dabei wurden die Auswirkungen des Windparks auf Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Schallimmission, Eis- und Schattenwurf, Luftverkehrssicherheit, Arbeits-, Boden- und Trinkwasserschutz sowie Standsicherheit unter die Lupe genommen. Mittels Windmessungen wurde dem Standort eine gute Windhöffigkeit attestiert.

„Ein Knackpunkt war die Mopsfledermaus, die die Untersuchungen im Jahr 2013 im Planungsgebiet feststellten. Denn die Behörde konnte den Umgang im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Projektes nicht klären“, sagt Dominik Eichert. Erst im Jahr 2018 wurde auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse ein Leitfaden veröffentlicht, der im Wesentlichen zum Ergebnis hatte, dass die Mopsfledermaus nicht zu den höhenaktiven und kollisionsgefährdeten Fledermausarten zu zählen ist. Dadurch gibt es als Auflage nur Einschränkungen bei den Eingriffen am Boden. Ihre Jagdhabitate werden von Eingriffen ausgenommen und geschont.

Ein weiterer Kritikpunkt war der Schwarzstorch und die befürchtete Gefährdung durch einen Rotorschlag. Neue wissenschaftliche Studien haben keine Gefahr feststellen können. Das führte zu einem Beschluss der Umweltministerkonferenz, wonach der Schwarzstorch bei der Windplanung nicht mehr zu berücksichtigen ist. Den am Rand des Plangebietes vorkommende Rotmilan will man durch umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen (Ablenkflächen) schützen.

11.8.2021 | Quelle: Gaia | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen