Reduzierte Mehrwertsteuer für Photovoltaik und Solarthermie?

Zwei Handwerker schrauben Photovoltaikmodule an einem Dachfirst festFoto: anatoliy_gleb/stock.adobe.com
Finanzminister Christian Lindner hätte künftig die Möglichkeit, Solartechnik und andere Klimaschutzprodukte mit einer reduzierten Mehrwertsteuersatz zu fördern. Denn am 7. Dezember haben sich die Mitgliedsländer der Europäischen Union auf neue Regeln bei den Mehrwertsteuern geeinigt.

Der jetzt beschlossene Richtlinienvorschlag soll dem Klimaschutz dienen. Er ermöglicht es den Staaten, bestimmte Produkte – unter anderem Photovoltaik und Solarthermie – mit einer geringeren Mehrwertsteuer zu belegen. Das Europäische Parlament muss sich mit dem Entwurf noch befassen. Diskutiert wird über den Plan bereits seit dem Jahr 2018. Er basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission. Allerdings hat ihn der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister sehr deutlich geändert. Dabei flossen in den neuen Richtlinienvorschlag jetzt auch die klimapolitischen Ziele Europas mit ein.

Positivliste

Wichtig ist dabei eine Positivliste von Produkten und Dienstleistungen, die die einzelnen Mitgliedsländer mit einem geringeren Mehrwertsteuersatz versehen dürfen. Offen ist jetzt, ob die einzelnen Länder diese Option auch nutzen.

Im Beschluss heißt es, es „sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, zu einer klimaneutralen und ökologischen Wirtschaft beizutragen, indem sie ermäßigte Sätze auf umweltfreundliche Lieferungen anwenden und zugleich die schrittweise Beendigung der bestehenden Vorzugsbehandlung von umweltschädlichen Lieferungen vorbereiten.”

Geringere Mehrwertsteuer für Photovoltaik und Solarthermie?

In der neuen Richtlinie wollen die Mitgliedsländer eine Differenzierung erreichen. So sollen vor allem Grundbedürfnisse mit weniger als 5 Prozent besteuert werden dürfen, also zum Beispiel Wasser oder Nahrungs- und Arzneimittel. Jedes Land darf sich für die Geringbesteuerung sieben Produkte aus der Positivliste heraussuchen. Die Wirtschafts- und Finanzminister erklären in ihrem Vorschlag aber auch: „Es ist angebracht, Solarpaneele unter die sieben Nummern aufzunehmen, die mit den umwelt­spezifischen Verpflichtungen der Union im Bereich der Dekarbonisierung und mit dem Grünen Deal im Einklang stehen, sowie ferner den Mitgliedstaaten die Möglichkeit anzubieten, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen auch mittels ermäßigter Mehrwertsteuersätze zu fördern.” So sollen Endverbraucher einen besseren Zugang zu erneuerbaren Energien erhalten. Die ermäßigte Mehrwertsteuer soll bei Photovoltaik und Solarthermie daher nur gelten, wenn sie auf Wohnhäusern sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden installiert sind.

Günstige Steuern für Fernwärme und Öko-Heizungen

Außerdem können die Mitgliedsländer auch emissionsarme Heizanlagen, Fernwärme bzw. -kälte und Elektrizität geringer besteuern. Erlaubt ist darüber hinaus, den sozialen Wohnungsbau und die Renovierung von Wohnungen sowie von öffentlichen Gebäuden steuerlich zu privilegieren. Bis Ende 2029 sollen geringere Steuersätze für fossile Brennstoffe und Güter, die zu hohen Treibhausgasemissionen beitragen, auslaufen.

Sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme zu dem Vorschlag abgegeben hat, wird der Rat die Richtlinie förmlich annehmen. In der Folge kann das deutsche Parlament die Richtlinie aufgreifen und den Impuls ans deutsche Finanzministerium weiterreichen.

17.12.2021 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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