Vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage: „Prüfungen noch nicht abgeschlossen“

Zu sehen ist eine symbolische Darstellung für die Stromumlagen wie EEG-Umlage, Offshore-Netzumlage, § 19 StromNEV-Umlage, KWKG-Umlage, Abschaltbare Lasten-Umlage.Foto: bht2000 / stock.adobe.com
Am Donnerstagnachmittag meldete Spiegel Online, die Abschaffung der EEG-Umlage werde auf den 1. Juli vorgezogen. Auf Nachfrage hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz diese Meldung jedoch dementiert.

Die Nachricht von der früheren Abschaffung der EEG-Umlage machte die Runde durch verschiedene Medien. Das BMWK betonte hingegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die die Abschaffung der EEG-Umlage für den 1. Januar 2023 vorsehe. Die Bundesregierung prüfe derzeit ein Vorziehen dieses Schrittes. Es gebe einen regen Austausch zwischen den Ressorts über die nötigen Datengrundlagen und darüber, wie sich eine frühere Streichung der EEG-Umlage rechtlich und finanziell gestalten lasse. Diese Prüfungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen.

BEE ist „beim Zeitpunkt der Abschaffung offen für Diskussionen“

Der Bundesverband Erneuerbare Energien hatte vor Erscheinen der Spiegel-Meldung bereits eine Pressemitteilung zur verstärkten Diskussion über dieses Thema herausgegeben. Die Erneuerbaren-Branche sei beim Zeitpunkt der Abschaffung der EEG-Umlage offen für Diskussionen, hieß es darin. Die aktuell sehr hohen Energiepreise würden insbesondere einkommensschwache Haushalte vor große finanzielle Schwierigkeiten stellen. „Neben dem von der Bundesregierung angekündigten Heizkostenzuschuss für Haushalte mit niedrigen Einkommen ist die Diskussion darüber, wie die Preise auf ein sozialverträgliches Niveau gebracht werden können, sinnvoll und wichtig“, sagte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Die EEG-Umlage sei allerdings rückläufig und damit kein Preistreiber.

Der Verband schlägt daher vor, lieber die Stromsteuer auf das EU-rechtlich mögliche Minimum zu senken. Auch über die Mehrwertsteuer müsse man diskutieren. „Von EEG-Umlage bis Steuern – für uns ist mitentscheidend, dass eine Reduzierung bei den Endkundinnen und -kunden auch tatsächlich spürbar ankommt. Ein vorgezogener Eingriff in die EEG-Umlage, dem wir uns grundsätzlich nicht in den Weg stellen, darf zudem die Ziele der Bundesregierung für einen schnellen Zubau der Erneuerbaren Energien nicht gefährden“, so Peter.

Viele Vertreter:innen der Erneuerbaren-Energien-Branche kritisieren dagegen eine Abschaffung der EEG-Umlage grundsätzlich.

04.02.2022 | Quelle: BMWK, BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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