Förderung: Habeck lässt BEG für Sanierungen unverändert

Zweistöckiges Altbau-Wohnhaus während der energetischen Komplettsanierung.Foto: Kara / stock.adobe.com
Bald sollen in Sanierungsfällen wieder alle bisherigen Effizienzhausklassen in der KfW-Effizienzhausförderung möglich sein.
Beim angekündigten Restart der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW sollen alle bisherigen Effizienzhaus-Typen bei energetischen Sanierungen im Bestand erhalten bleiben. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt gegenüber den Solarthemen klargestellt.

„Bei der Sanierung bleiben die Standards und Förderkonditionen erst einmal unverändert, die Inbetriebnahme der Förderung wird schnellstmöglich erfolgen“, erklärte eine Sprecherin des BMWK auf Solarthemen-Anfrage.

Förderung für Sanierungen auf EH 70, EH 85, EH 100, EH Denkmal läuft weiter

Somit würden nach dem Neustart der Förderung auch Sanierungen auf die Effizienzhausstandards EH 70, EH 85, EH 100 und EH Denkmal weiterhin in der bisherigen Höhe gefördert.

Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck hatte in seiner Pressekonferenz zum KfW-Förderstopp in der vergangenen Woche mehrfach betont, die Förderung des Effizienhaus-Standards 55, die für Neubauten entfallen ist, bleibe in der Sanierung auch in der Förderrichtlinie für 2022 bestehen. Die Pläne des Ministeriums für die niedrigeren Effizienzhausklassen in Sanierungsfällen waren dadurch unklar geblieben.

Weiterhin grünes Licht für iSFP beim BAFA

Somit ist nun auch sichergestellt, dass es an den vom Förderstopp nicht betroffenen BEG-Zuschüssen des BAFA keinerlei Änderung geben muss. Fraglich war dies im Zusammenhang mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Denn Boni und die finale Förderhöhe beziehen sich beim iSFP in der Richtlinie BEG EM auf die Effizienzhausklassen der KfW-Gebäudeförderung.

Beim zügigen Neustart der BEG-Förderrichtlinie erwartet das Ministerium keine Probleme mit den EU-Wettbewerbshütern in Brüssel. Die BMWK-Pressestelle erklärt: „Die BEG ist beihilfefrei ausgestaltet und es wird angestrebt, dies beizubehalten. Da der Umfang der Anpassungen der BEG-Richtlinien noch nicht absehbar ist, können zurzeit keine weiteren Aussagen getroffen werden.“

10.2.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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