Enen sucht Crowdinvestoren für 54 MW PV-Freifläche

Eine PV-Freiflächenanlagen auf grüner Wiese unter blauem HimmelFoto: stock.adobe.com / © protectnature
Ein Solarpark in Deutschland.
Die Photovoltaik-Entwickler und -Betreiber Enen sucht für ein neues Freiflächenvorhaben in Deutschland Investoren aus der Crowd. Für die Nachrangdarlehen beträgt die Verzinsung auf 4 Jahre 6 Prozent per annum.

Die Enen endless energy will Crowdinvestoren für die Entwicklung einer große Photovoltaik-Freiflächenanlage gewinnen. Dafür kooperiert das Unternehmen mit der Crowdinvesting-Plattform Wiwin. Wie Enen mitteilte, handelt es sich bei dem Projekt um eine deutsche Freiflächen-Photovoltaikanlage. Sie verfüge ferner über eine Gesamtleistung von rund 55,4 Megawatt Spitzenleistung (MWp). Enen endless energy und Wiwin blickten bereits auf vier gemeinsame erfolgreiche Finanzierungskampagnen zurück. Die letzte Kampagne traf auf besonders großen Zuspruch und war bereits nach drei Tagen vollständig gezeichnet.

„Durch die Finanzierung können wir die Projektentwicklung neuer Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Deutschland vorantreiben“, sagt Jürgen Mäurer, Geschäftsführender Gesellschafter der Enen. „Investoren bekommen mit dieser Kampagne die Möglichkeit, auf nachhaltige Energieerzeugung zu setzen.“

6 % Zins für Nachrangdarlehen

Bei der Finanzierung geben die Investoren ein Nachrangdarlehen. Das bedeutet, dass die Forderungen im Insolvenzfall nachrangig bedient werde. Entsprechend erhält das Projekt auf Wiwin die Einstufung in die Risikoklasse 6. Das ist die zweitrisikoreichste Stufe. Dafür erhält der Kapitalgeber einen Zins von sechs Prozent pro Jahr. Das Nachrangdarlehen hat ferner eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Wie es in den Bedingungen weiter heißt, ist die Emittentin für den Fall, dass sie die Projektrechte vor Laufzeitende veräußert, berechtigt, das Nachrangdarlehen einseitig zu kündigen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch die Emittentin erhält der Anleger neben der individuellen Bonuskomponente eine Vorfälligkeitsentschädigung in Form eines einmaligen Aufschlags auf den individuellen Nachrangdarlehensbetrag. Zum frühestmöglichen vorzeitigen Kündigungstermin (31. Dezember 2023) beträgt dieser Aufschlag 5,5% bezogen auf den individuellen Nachrangdarlehensbetrag.

Mit jedem Quartal, um das die vorzeitige ordentliche Kündigung später als dem 31. Dezember 2023 erfolgt, reduziert sich dieser einmalige Aufschlag um 0,25%, bezogen auf den individuellen Nachrangdarlehensbetrag des Anlegers. Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleger besteht aber nicht.

18.2.2022 | Quelle: Enen | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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