Verbraucherzentralen: Abschaffung der EEG-Umlage günstiger – mehr Luft für Klimageld

Zu sehen ist eine symbolische Darstellung für die Stromumlagen wie EEG-Umlage, Offshore-Netzumlage, § 19 StromNEV-Umlage, KWKG-Umlage, Abschaltbare Lasten-Umlage.Foto: bht2000 / stock.adobe.com
Reserven auf dem EEG-Konto könnten die Abschaffung der EEG-Umlage günstiger machen als bisher gedacht.

Die Koalition diskutiert, im Rahmen ihres Energie-Entlastungspaketes die EEG-Umlage bereits zum 01. Juli 2022 abzuschaffen. Die frühe Abschaffung der EEG-Umlage würde laut Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) wohl günstiger ausfallen, als 2021 zu erwarten war – das eröffnet mehr Spielraum beim Klimageld.

Durch den hohen Börsenstrompreis haben sich Überschüsse auf dem EEG-Konto gesammelt. Diese könnte man nun nutzen, um die Abschaffung im Jahr 2022 ohne staatliche Zuschüsse zu finanzieren. Dadurch würden im Transformations- und Klimafonds Mittel frei. Diese sollte die Bundesregierung über ein Klimageld an die Verbraucher:innen weiterleiten, findet der vzbz.

„Aufgrund der hohen Überschüsse auf dem EEG-Konto werden für die frühzeitige Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2022 keine Mittel aus dem Transformations- und Klimafonds benötigt. Diese Mittel sollten stattdessen als Klimageld an die privaten Haushalte als Ausgleich für die CO2-Bepreisung zurückerstattet werden“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter für Energie und Bauen des vzbv. „Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Einsparungen bei der EEG-Umlage vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen. Sonst macht die Abschaffung der Umlage keinen Sinn,“ so Engelke.

Die Abschaffung der EEG-Umlage ist im Koalitionsvertrag festgelegt, ebenso wie das Klimageld. Doch das Streichen der EEG-Umlage ist noch immer umstritten. So bezeichneten zum Beispiel der Paritätische Gesamtverband und der BUND diese Anfang Februar als kontraproduktiv. Der Bundesverband Erneuerbare Energien zeigt sich dagegen offen. Diesen Schritt vorzuziehen, ist seit einigen Wochen verstärkt in der Diskussion. Anfang Februar dementierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz allerdings die Meldung, dass die Entscheidung bereits gefallen sei.

23.2.2022 | Quelle: vzbv | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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