Energiepreise: Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli und Heizkostenzuschuss

Strommast und Geldscheine - Symbol für EnergiepreiseGrafik: marcus_hofmann / stock.adobe.com
Gestern hat der Koalitionsausschuss ein Entlastungspaket gegen steigende Energiekosten beschlossen. Neben der früheren Abschaffung der EEG-Umlage gibt es viele Steuervorteile.

Die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 ist der erste Punkt des Beschlusspapiers zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise. Die Koalition verbinde damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die Entlastung von gut 3,7 Cent pro kWh in voller Höhe an die Verbraucher:innen weitergeben, heißt es. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen die EEG-Umlage wegen der veränderten Rahmenbedingungen unterjährig neu berechnen. Sämtliche Ausnahmeregelungen, auch für Energiesteuern und Kompensationsregeln, sollen zum Januar 2023 überprüft und angepasst werden.

Zudem soll es im Sommer einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schüler:innen und Azubsi mit unterstützenden Leistungen geben, um Heizkostennachzahlungen decken zu können. Diesen solle der Bundestag nun zügig beschließen. Der Zuschuss beträgt 115 Euro für Azubis und Studierende und 135 Euro für Wohngeldempfänger:innen.

BEE und Green Planet Energy: Abschaffung der EEG-Umlage reicht nicht aus

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die geplante Verständigung auf Entlastungsmaßnahmen. Er schlägt weitere Maßnahmen vor, um die Energiepreiskrise kurz-, mittel- und langfristig sozialverträglich zu bewältigen. In Bezug auf die Abschaffung der EEG-Umlage betont der BEE, diese müsse auch wirklich beim Endkunden ankommen und die Energiepreise senken. Zudem dürfe sie zu keiner Zeit den Ausbau der erneuerbaren Energien gefährden. Eine weitere Reduzierung von Umlagen und Steuern, zum Beispiel das Absenken der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum, könne ebenfalls kurzfristig helfen. Der BEE begrüßte die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz, mit einem massiven Ausbau der Erneuerbaren und einer heimischen Produktion von grünem Wasserstoff die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren. Ein Stufenmodell für Gebäudeenergieklassen für die CO2-Abgabe soll laut BEE zudem helfen, die Wärmewende zu beschleunigen.

„Der Schritt ist richtig, aber auch kein Allheilmittel“, sagt auch Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy. Wenn die Energiepreise an den Strommärkten weiter stiegen, würde das die Kostensenkung durch die Abschaffung der EEG-Umlage bald wieder auffressen. Deshalb müssten insbesondere Verbraucher:innen mit geringen Einkommen und von Armut Betroffene gezielt unterstützt werden. Auch Keiffenheim betont die Notwendigkeit des Ausbaus erneuerbarer Energiequellen, um die Abhängigkeit zu reduzieren.

Der bayerische Wirtschaftsminister Huberg Aiwanger sagt: „Pendlerpauschale und EEG-Umlage sind wichtige Stellschrauben zur Entlastung der Bürger. Jetzt müssen noch die Mehrwertsteuer auf Energie und die Netzentgelte drastisch gesenkt werden. Das ist nötig, um die Kaufkraft und damit die Konjunktur nicht abzuwürgen.“

Acht von zehn Beschlusspunkten beziehen sich nicht direkt auf Energiepreise

Die weiteren acht Beschlusspunkte beziehen sich nicht spezifisch auf Energiekosten und in den meisten Fällen auch nicht gezielt auf besonders bedürftige Haushalte. Dazu gehören eine höhere Arbeitnehmerpauschale bei der Einkommenssteuer, ein höherer Grundfreibetrag, eine höhere Fernpendlerpauschale, ein Corona-Zuschuss für Bedürftige, ein Zuschuss von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder, ein „Corona-Hilfe-Paket“ bei der Steuer, ein verlängertes Kurzarbeitergeld und die Einführung des Mindestlohns.

BDEW und VKU warnen vor staatlicher Begrenzung der Energiepreise

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßten die Beschlüsse. Die Verbände betonen, dass vor allem weniger Steuern, Abgaben und Umlagen den Strompreis senken könnten. Parallel brauche es Unterstützung für besonders einkommensschwache Haushalte wie den geplanten Heizkostenzuschuss. Auch die sozialpolitischen Leistungen müssten an das aktuelle Preisniveau angepasst werden. Für besonders betroffene Unternehmen solle es steuerliche Entlastungen und direkt Zuschüsse geben.

Allerdings müssten auch die Stromversorger wirtschaftlich arbeiten können und hätten mit den gestiegenen Großhandelspreisen zu kämpfen. Die Unternehmen würden die „Senkungen bei Steuern und nach den bestehenden Regelungen kostensenkend in der Preiskalkulation berücksichtigen.“ Dafür sorge der intensive Wettbewerb.

Ebenso müssten die Energieversorger aber auch ihre gestiegenen Beschaffungskosten einpreisen können. „Gesetzliche Eingriffe in bilaterale Vertragsverhältnisse und in die Preise für Privat- und Gewerbekunden sind weder zielführend noch notwendig noch sachgerecht“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Verbände. Kein seriös agierender Energieversorger nutze die aktuelle Situation aus, um sich selbst auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu bereichern.

Gegen die Abschaffung der EEG-Umlage zur Senkung der Energiepreise hatten sich zuvor unter anderem der Paritätische Gesamtverband und der BUND sowie Hans-Josef Fell positioniert.

24.2.2022 | Quelle: BEE, GPE, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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