NRW-Koalition hält an Windenergie-Abstand 1000 Meter fest

Zu sehen ist die Montage einer Gondel einer Windkraftanlage. Der NABU Baden-Württemberg fürchtet, dass die Windenergie-Ausbauziele in der geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg nicht erreicht werden.Foto: Tim Siegert-batcam / stock.adobe.com
Nach einer Debatte und Abstimmung im NRW-Landtag steht fest, dass die CDU/FDP-Koalition im Land die umstrittenen 1000-Meter-Abstände unvermindert erhalten will.

Anlass war ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Sie wollten die aktuell in NRW geltenden 1000-Meter-Abstand von Windenergie-Anlagen zur Wohnbebauung ersatzlos streichen.

Die NRW-Regierung, hatte im Sommer 2021 die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch des Bundes genutzt, um den Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung landesweit durchzusetzen. In ihrem vorherigen Windenergieerlass hatte die Landesregierung zuvor sogar 1500 Meter Mindestabstand empfohlen.

Windenergie-Abstand bleibt in NRW bei 1000 Meter

In den vergangenen Wochen hatte CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges in Interviews allerdings Andeutungen gemacht, wonach unter auch der Umständen der 1000-Meter-Abstand zur Disposition stehen könnte.

In einem Gegenantrag der Regierungsfraktionen, der in namentlicher Abstimmung heute die Mehrheit des Landtages fand, bestätigt aber die Koalition den Fortbestand der aktuellen Abstandsregelung. Sie fand für diesen Entschließungsantrag in erster Lesung eine Mehrheit.

Am 15. Mai 2022 ist in NRW Landtagswahl. Vor diesem Hintergrund ist auch die heutige Debatte im Landtag verständlich. Zwar gehen CDU und FPD in ihrem Antrag auf den Krieg gegen die Ukraine ein. Sie erklären auch, die Energiewende habe eine „fundamentale, sicherheitspolitische Komponente“. Dabei spiele auch die Windenergie eine große Rolle. Letztlich kommen die Regierungsfraktionen aber zu dem Schluss, dass in NRW der Ausbau der Windkraft schon optimal geregelt und an der derzeitigen Landesgesetzgebung nichts zu verbessern sei.

23.3.2022 | Autor: Guido Bröer
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