BDEW: Förderprogramme für öffentliche Ladeinfrastruktur neu aufstellen
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren verschiedene Förderprogramme für öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Pkw aufgestellt. Doch die Unternehmen haben die beantragten und bewilligten Mittel oft nicht abgerufen. Denn lediglich 12 Prozent der Mittel sind tatsächlich abgerufen worden. Der BDEW, in dem rund 80 Prozent aller Ladesäulenbetreiber vertreten sind, hat dies zum Anlass genommen, den geringen Mittelabfluss und die Effektivität der Förderprogramme zu analysieren.
„Die Bundesförderprogramme sind ein wichtiger Baustein, um den Ladeinfrastrukturausbau zu unterstützen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die Förderverfahren für öffentliche Ladeinfrastruktur sind aber zu kompliziert und zu langwierig. Sie verursachen bei den Antragsstellern einen großen bürokratischen Aufwand. Aus diesem Grund werden die Fördermittel kaum abgerufen. Hier brauchen wir jetzt kluge und pragmatische Lösungen, die eine einfache und schnelle Förderung ermöglichen. Diese muss für alle Marktteilnehmer offen sein. Das KfW-Programm für private Ladeinfrastruktur hat vorgemacht, wie das gehen kann. Klar ist aber auch, dass sich Ladeinfrastruktur perspektivisch über ihre Auslastung selber tragen soll. Nur ein Ladevorgang pro Tag so wie das heute der Fall ist, wird da sicher nicht reichen. Das bedeutet, dass wir deutlich mehr Elektrofahrzeuge brauchen, um die Ladeinfrastruktur wirtschaftlich auszulasten. Dieser Hochlauf muss zwischen Fahrzeugindustrie und Energiewirtschaft Hand in Hand gehen.“
Förderprogramme für öffentliche Ladeinfrastruktur neu konzipieren
Grundsätzlich besteht laut BDEW die Möglichkeit, das bestehende Fördersystem zu verbessern oder die Förderung von Grund auf neu zu konzipieren. Für beide Varianten liegen Maßnahmen für eine effiziente Förderung vor, wobei eine Neukonzipierung den effizienteren und zielgerichteteren Weg darstellt.
Um die bestehende Förderung zu verschlanken und effektiver zu gestalten, sollten beispielsweise die einzureichenden Anlagen sowohl vereinfacht als auch in ihrer Anzahl reduziert werden. Die Fristen zur Einreichung sollten angepasst werden, um eine realistische Zeitabfolge der Prozessschritte zu ermöglichen. Zudem würde eine einheitliche und vollständige Digitalisierung der Beantragung die Nutzung der Förderprogramme erleichtern. Für Rahmenverträge zur Beschaffung von Ladeinfrastrukturprodukten und Dienstleistungen sollte ein Ausnahmetatbestand festgelegt werden, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Deutlich effizienter und zielgerichteter wäre allerdings eine Neukonzipierung des aktuellen Fördersystems. Mit standardisierten Fördersätzen, einer Beantragung der Förderung nach Inbetriebnahme und einer gesonderten Förderung des Netzanschlusses könnte die Bundesregierung laut BDEW den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur massiv vorantreiben.
19.4.2022 | Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH