Klimaschutzsofortprogramm soll bis Juli stehen
Die Bundesregierung will mit einem Klimaschutzsofortprogramm dazu beitragen, spätestens im jahr 2045 kliamneutral zu werden. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf präsentiert, der Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz vorsieht. Dabei geht es um die Vereinfachung des Netzanchlusses und neuen Projekten für den Bundesbedarfsplan. Dieser werde 19 neue Netzausbauvorhaben enthalten und Änderungen bei 17 Netzausbauvorhaben aufnehmen. Der Vorgang reiht sich ein in eine Vielzahl von Initiativen der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaschutzziele. Dazu zählt etwa der geänderte Klimafonds.
Zu den Planungen des Klimaschutzsofortprogramms (KSP) äußerte sich ein Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Demnach liefen noch die Beratungen unter den Ministerien. Deshalb gebe es noch keinen Gesamtentwurf, so Sprecher Stephan Haufe.
Das BMWK werde dabei eine Gesamteinschätzung des KSP vorlegen, wie viel Treibhausgasemissionen durch die jeweiligen Maßnahmen einzusparen sind. „Die Ministerien haben die Treibhausgas-Minderung ihrer jeweiligen Vorschläge zwar bereits selbst schon einmal durchgerechnet“, so Haufe. „Das BMWK überprüft als verantwortliches Klimaschutzministerium diese Berechnungen aber nochmals und bewertet zudem Wechselwirkungen und Überschneidungseffekte im Sinne einer Gesamteinschätzung.“
Zusätzlich überprüfe der unabhängige Expertenrat für Klimafragen die Annahmen, die den Berechnungen der Bundesregierung zugrunde liegen.
Länderanhörung noch im Mai
Im Folgenden lege das BMWK dann den Gesamtentwurf des KSP sowohl den Ländern als auch den Verbänden zur Kommentierung vor. Dies soll noch im Mai erfolgen. Die Ergebnisse sollen dann in die Erstellung des KSP einfließen.
Schließlich überprüfe der Expertenrat den Gesamtentwurf des KSP und bewerte die Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der möglichen Treibhausgasminderung. Er schaut sich insbesondere die Maßnahmen an, die nach dem Bundesklimaschutzgesetz als Sofortmaßnahmen für den Verkehrs- und Gebäudebereich notwendig werden, da hier die gesetzlich vorgesehenen Emissionsmengen 2021 überschritten worden sind. Dafür habe der Expertenrat ebenfalls vier Wochen Zeit.
Das endgültige KSP stehe dann im Juli zur Verabschiedung durch das Bundeskabinett an.
05.05.2022 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH