EEG 2021 / EEG 2023: Wann tritt was in Kraft?

Zwei Dächer mit Photovoltaik (Einfamilienhäuser)Foto: Guido Bröer
Die Novelle des EEG wird zum größten Teil erst am 1. Januar 2023 in Kraft treten, um der EU-Kommission ausreichend Zeit zur beihilferechtlichen Prüfung zu geben. Einige Passa­gen, unter anderem die neuen PV-Vergü­tungs­­sät­ze sollen allerdings rückwirkend gelten.

Rückwirkend heißt in diesem Fall, dass sie mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger in Kraft treten. Dafür gibt es zwar noch keinen genauen Termin; üblicherweise vergehen von Parlamentsbeschluss bis zur Veröffentlichung aber wenige Wochen. Auch die Eil-Änderungen stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Notifizierung aus Brüssel. Dass das EEG überhaupt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission bedarf, hat sich die Bundesregierung selbst zuzuschreiben. Dies liegt an der Abschaffung der EEG-Umlage. Erst dadurch, dass die EEG-Förderung künftig über den Bundeshaushalt finanziert wird, wird sie zur genehmigungspflichtigen Subvention.

Artikel 1 enthält kurzfristige Änderungen des EEG

Alle Änderungen des EEG, die vorzeitig in Kraft treten, finden sich in Artikel 1 des vom Parlament beschlossenen Artikelgesetzes, des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im
Stromsektor
. Die anderen, erst 2023 in Kraft tretenden Änderungen des EEG enthält der wesentlich umfangreichere Artikel 2 des Gesetzes.

Insgesamt hat dieses Artikelgesetz 18 Artikel – dazu zählen auch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und diverser Verordnungen.

Vorzeitig soll über den Artikel 1 neben den PV-Fördersätzen unter anderem eine Vereinfachung des Anschlussprozederes für Anlagen bis 30 kW greifen. Und auch die veränderten Regeln zur Anlagenzusammenfassung jeweils einer Voll- und Teileinspeise-PV-Anlage finden sich in Artikel 1. Sie gelten also sinnvollerweise ab dem Moment, in dem die Zuschläge für Volleinspeiser verfügbar sind.

Artikel 2: erst mit dem EEG 2023

Beispiel für die erst später in Kraft tretenden Änderungen nach Artikel 2 sind das Entfallen der 70-Prozent-Regelung (Solarthemen+plus vom 8.7.2022) und die Option von EEG-geförderten PV-Anlagen im Garten neben Wohngebäuden. In diesen Fällen müssen sich Betreiber kleiner Anlagen hingegen noch bis nach Silvester gedulden.

Für größere Dachanlagen ab 300 kW mit Eigenverbrauchsanteil, für die eine Einspeiseförderung nach dem Marktprämienmodell derzeit auf 50 Prozent der erzeugten Strommenge begrenzt ist, gibt es eine Zwischenlösung. Für diese Anlagen wird zunächst als Teil der Sofortmaßnahmen der Deckel auf 80 Prozent deutlich gelüftet, bevor er im Januar ganz verschwindet.

14.7.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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