Bundeshaushalt 2023: Milliarden für Energie

Fünf Holzwürfel gestapelt, der obere Würfel trägt die Aufschrift "Budget" - Symbolbild für BundeshaushaltFoto: Stockwerk Fotodesign / stock.adobe.com
Wie viel und wofür die Ampelregierung Geld in die Hand nehmen will, um die Energiewende zu forcieren, lässt sich dem Kabinettsentwurf für den Bundeshaushalt entnehmen, der jetzt als Bundestagsdrucksache 20/3100 veröffentlicht worden ist. Es finden sich darin für den Energiebereich einige deutliche Veränderun­gen gegenüber dem laufenden Haus­halts­jahr 2022.

Ein Großteil der für die Energiewende relevanten Haushaltsgelder findet sich weiterhin im Wirtschaftsplan für das Sondervermögen des ehemaligen Energie- und Klimafonds (EKF), der von der Ampelregierung in Klima- und Transformationsfonds (KTF) umbenannt worden ist. Die Einnahmen dieses Fonds sollen im kommenden Jahr einen deutlich höheren Volumenstrom erreichen als 2022. Die Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten sollen um fast 1,9 Milliarden (Mrd.) Euro auf 8,75 Mrd. steigen laut Entwurf des Bundeshaushalts 2023, weil die Bundesregierung höhere Durchschnittspreise für die Verschmutzungsrechte erwartet. Und für die zweite große Finanzierungssäule des KTF, die CO2-Bepreisung aus dem Brennstoffemmissionshandelsgesetz, kalkuliert der Finanzminister ebenfalls 2,0 Mrd. Euro Mehreinnahmen auf dann 10,7 Mrd. Euro. Zuweisungen aus dem klassischen Bundeshaushalt in den Fonds soll es 2023 erstmals seit Jahren nicht mehr geben. 2022 könnten auf diesem Weg noch 5,8 Mrd. Euro fließen.

BEG-Förderung ist größter Posten im KTF

Bei den Ausgaben macht den größten Einzelposten im KTF weiterhin der Titel „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ aus. Dieser Topf, aus dem vor allem die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) finanziert wird, soll für 2023 gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr sogar um 7,26 Mrd. auf 16,87 Mrd. Euro anwachsen. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden zehn Jahre von insgesamt 13 Mrd. Euro. Die fast 75-prozentige Aufstockung des Finanzvolumens ist vor dem Hintergrund zu lesen, dass das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck, das die Mittel verwaltet, jüngst die Fördersätze in der BEG teils deutlich abgesenkt hat. Das Ministerium rechnet also offenbar mit einer Vervielfachung der Nachfrage nach den BEG-Förderungen.

BEW-Etat für Fernwärme

Einen Aufwuchs gegenüber bisherigen Planungen sieht die Bundesregierung auch für die Dekarbonisierung der Fernwärme vor. Für das neue Förderinstrument BEW hat die EU-Kommission Anfang August grünes Licht gegeben und der Bundesregierung ein Subventionsvolumen von 2,98 Mrd. Euro bis 2028 bewilligt (vgl. S. 6). Branchenverbände fordern aber höhere Summen.

Im Haushaltsentwurf findet man nun tatsächlich einen höheren Betrag, selbst wenn die für das laufende Haushaltsjahr angesetzten 347 Mio. Euro aufgrund des späten Inkrafttretens der Förderrichtlinie nicht mehr abgerufen werden sollten, summiert sich der Topf bis 2028 auf 4,1 Mrd. Euro. Nach 500 Mio. Euro im Jahr 2023 sollen die BEW-Investitionskostenzuschüsse bis 2028 schrittweise bis auf jeweils 900 Mio. Euro in den Jahren 2027 und 2028 anwachsen. Hinzu kommen noch 50 Mio. Euro jährlich für Betriebskostenzuschüsse für große Solarthermieanlagen und Wär­me­pum­­pen. Für zehn Folgejahre bis 2033 sind dafür je 60 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt, da die BEW-Betriebskostenzuschüsse auf zehn Jahre befristet sind.

Weniger Zuschuss für Elektroautos aus dem Bundeshaushalt 2023

Abspecken will die Bundesregierung bei den Zuschüssen für Elektroautos. Nach 3 Mrd. Euro 2021 und 5 Mrd. in 2022 will die Ampelkoalition dafür 2023 nur noch 2,1 Mrd. Euro ausgeben. Dafür füllt sie allerdings den Topf zur Bezuschussung von Lade­infrastruktur um fast 500 Mio. Euro auf 1,9 Mrd. Euro an. Und zusätzlich soll sich auch für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen und Bussen der Förderetat 2023 vervielfachen. 472 Mio. Euro für Busse und weitere 406 Mio. Euro für sonstige Nutzfahrzeuge will der Bund dafür im kommenden Jahr zur Verfügung stellen.

Interessant ist, dass die Projekt-Förderung für die Energieforschung sich weiterhin nicht im Wirtschaftsplan des KTF findet, sondern im Einzelplan 9 des Wirtschaftsministeriums. Mit 589 Mio. Euro fällt dieser Etatposten um etwa 3 Prozent niedriger aus als im laufenden Jahr. Hinzu kommen 103 Mio. Euro für die sogenannten „Reallabore der Energiewende“, darunter 10 Mio. Euro für kommunale Reallabore.

Der Entwurf des Bundeshaushalts dient dem Bundestag als Beratungsgrundlage für die Haushaltsberatungen, die nach der Sommerpause beginnen werden. Das letzte Wort hat in Haushaltsfragen immer das Parlament.

23.8.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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