Preise für Solarmodule im September erstmals wieder rückläufig

Eine Reihe von aufgeständerten Solarmodulen unter blauem Himmel mit einzelnen Wolken.Foto: Assel77 / stock.adobe.com
Die Preise für Solarmodule sinken im September 2022 wieder leicht.
Photovoltaikmodule sind im September aktuell wieder etwas günstiger zu bekommen. Gründe sind laut pvXchange Knappheit bei Wechselrichtern und die Diskussionen über die Übergewinnsteuer.

Die Preise für Solarmodule im Photovoltaikmarkt sind im September 2022 das erste Mal seit Februar wieder rückläufig. Das schreibt Martin Schachinger von der Handelsplattform pvXchange in seinem monatlichen Marktbericht. Demnach sanken die Preise für kristalline Hocheffizienz-Module um 2,3 Prozent gegenüber Vormonat auf 0,43 Euro je Watt Spitzenleistung. Das bedeutet zugleich eine Verteuerung seit Jahresanfang von 7,5 Prozent. Ferner gaben die Low-Cost-Module im Monatsvergleich um 4,5 Prozent auf 0,21 Euro je Watt nach. Damit beträgt die Teuerung seit Januar noch 23,5 Prozent. Keine Veränderung war bei den Mainstream-Modulen zu beobachten. Sie kosteten im September mit 0,34 Euro je Watt genauso viel wie im Vormonat und blieben damit um 17,2 Prozent teurer seit Jahresbeginn.

Wie Martin Schachinger und Tobias Kurth von DETO Solarstrom über die Preise für Solarmodule weiter schreiben, gebe es für die nachgebenden Preise verschiedene Gründe. „Einerseits bremst die Wechselrichter-Knappheit beziehungsweise die schlechte Verfügbarkeit elektronischer Bauteile den weiteren schnellen Zubau von Photovoltaik-Anlagen“, so der Analyst. „Die Errichter haben ihre Lager voller Module, können diese aber nur eingeschränkt verbauen, wenn die zügige Fertigstellung der Gesamtanlage nicht gesichert ist. Weitere Module können sie bis auf Weiteres nicht gebrauchen und versuchen daher, die anstehenden Lieferungen möglichst weit hinauszuzögern. So bleiben die Großhändler und Hersteller auf Teilen ihrer Produkte sitzen, die sie dann versuchen müssen, anderweitig und gegebenenfalls mit Preisnachlass in den Markt zu bringen.

Übergewinnsteuer bremst

Andererseits hat sich nach der ersten Freude über die positive Stimmung im Hinblick auf den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien in der europäischen Politik im Allgemeinen und über die Ankündigungen innerhalb des „Osterpakets“ der Bundesregierung im Speziellen Ernüchterung breitgemacht. Dass die Handelspreise an der Strombörse in ungeahnte Höhen schnellen, müsste dem Marktwachstum ja eigentlich zuträglich sein, den Zubau exponentiell beschleunigen. Es vergeht jedoch kein Tag, an dem nicht über ein neues Strommarktdesign oder eine Erhebung einer Übergewinnsteuer auch bei Betreibern von Photovoltaik-Anlagen diskutiert wird – unter Umständen sogar rückwirkend. Das erzeugt Unmut und vor allem Unsicherheit in der Branche. Was dem zügigen Photovoltaik-Ausbau nämlich immer schon am meisten geschadet hat, ist die mangelnde Planungssicherheit.

Wie stellt sich die momentane Situation im Vergleich zu der vor dem Osterpaket und der aktuellen Entwicklung am Strommarkt eigentlich dar?

Früher gab es die im EEG festgeschriebene Einspeisevergütung über 20 Jahre, mit der man auskommen musste und die den Anlagenbetreibern eine mehr oder weniger vorhersehbare Wirtschaftlichkeit und Rendite bescherte, je nachdem wie optimistisch oder konservativ projektiert wurde. Banken bauten ihre Risikoabwägung in der Regel auf eher konservativen Szenarien auf und standen mit einer entsprechenden Finanzierung zur Seite. Heute ist die gesetzlich gesicherte Vergütungshöhe so gering, dass ein wirtschaftlicher Betrieb allein auf dieser Basis nicht mehr möglich ist, erst recht bei den momentanen Anlagenpreisen. Das ändert sich auch nicht wesentlich durch die neuesten Erhöhungen innerhalb des „Osterpakets“ auf 8,1 Cent pro Kilowattstunde, der Vergütung für Dachanlagen zwischen 400 und 1.000 Kilowattpeak. Auch damit kann die Volleinspeisung also nur eine Fall-Back-Lösung sein.

PPA und Direktvermarktung

Der wirtschaftliche Betrieb von mittleren bis großen Photovoltaik-Anlagen ist also nur noch innerhalb von Power Purchase Agreements (PPAs) oder der Direktvermarktung möglich. Der Marktwert Solar ist mit aktuell 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde schon ein Vielfaches höher, als die bereits erhöhte EEG-Vergütung. Die alles entscheidende Frage ist natürlich: Wie lange bleibt es so? Da die feste Einspeisevergütung nur noch als eine Art „Versicherung“ gegen stark fallende Marktpreise dient, gibt es auch keinen Grund mehr für Kalkulation über nur 20 Jahre Anlagenbetrieb – die meisten Projektierer rechnen bereits mit 25 Jahren oder mehr. Dies ist jedoch eine sehr lange Zeit mit vielen Unwägbarkeiten. Theorien zur Entwicklung des zukünftigen Strompreises gibt es viele, doch an welche soll man sich halten?

Einige Annahmen gehen langfristig mit hohen Strompreisen von mehr als 20 Cent pro Kilowattstunde aus, andere tragen der Zunahme von solaren Erzeugungskapazitäten Rechnung und kalkulieren mit Werten gegen Null. Wenn sehr viele Windkraftanlagen oder Solarparks gleichzeitig produzieren, ist der Strom ohne gigantische Speicherkapazitäten beziehungsweise Umwandlungsmöglichkeiten (Power-to-X) schließlich nichts mehr wert. Noch andere Theorien gehen von einem komplett veränderten Marktdesign aus, etwa „Flatrate“-Stromtarifen oder anderen progressiven Modellen – der Endkunde bezahlt nur noch für den Stromanschluss, aber es ist egal, wie viel Strom er tatsächlich verbraucht. Diese Idee basiert auf den Veränderungen im Mobilfunk- und Internet-Markt, in dem heute auch nur noch Verträge zu monatlichen Festpreisen üblich sind. Bereits seit Jahren wird in Deutschland und Europa auch die Einführung eines Kapazitätsmarktes diskutiert.

Steuererleichterungen bringen wenig

Die angekündigten Steuererleichterungen hingegen bringen in dem angesprochenen Segment, welches einen wesentlichen Anteil zur Erreichung der allgemeinen Ausbauziele beitragen wird und daher dringend unterstützt werden muss, leider auch nur wenige Vorteile. Stattdessen wird ein Marktsegment begünstigt, welches auch vor dem „Osterpaket“ schon sehr lukrativ und daher erfolgreich war. Die diskutierte Einkommensteuerbefreiung betrifft schließlich nur Anlagen kleiner 30 Kilowattpeak. Der Grund, dass nicht noch mehr kleine Photovoltaik-Anlagen gebaut werden, liegt ja eher am gravierenden Mangel bei den verfügbaren Montagekapazitäten. Darüber hinaus betrifft es noch die Mehrfamilienhäuser, bei denen die Einkommensteuerbefreiung sogar bis 100 Kilowattpeak greifen soll. Dieses Marktsegment ist aufgrund anderer bürokratischer Hürden aktuell beinahe nicht existent und somit irrelevant. Das gleiche gilt dann auch für die Umsatzsteuerbefreiung für diese Anlagen. Ist nett gemeint, hilft aber uns nicht substanziell beim Erreichen der Ausbauziele. Hier müssen noch ganz andere Hebel in Bewegung gesetzt werden, damit diese Projekte fliegen.

Nun also die Diskussion um eine zusätzliche Besteuerung der gewerblichen und Investoren-Anlagen, die von den oben erwähnten Steuererleichterungen ja unberührt bleiben und die nach Jahren des knappen Kalküls und der Ernüchterung ihren Betreibern nun endlich einmal Spaß und eine schöne Rendite bringen. Selbst bei starker zeitlicher Begrenzung der Abschöpfung von sogenannten „Übergewinnen“ – was auch immer genau darunter zu verstehen ist – bleibt der fade Beigeschmack, dass diese Form der Besteuerung ja jederzeit wiedereingeführt werden könnte, je nachdem wie die politische Wetterlage ist und die Volkswirtschaft dasteht. Planungssicherheit auf Basis des Bestandsschutzes wäre damit auch in Deutschland dahin, wie es ja bereits in einigen europäischen Nachbarländern der Fall ist. Eine Projektierung und die damit verbundene Wirtschaftlichkeitsrechnung muss dann also in Zukunft mit vielen Variablen und großen Sicherheitsabschlägen durchgeführt werden.“

26.9.2022 | Quelle: pvXchange | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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