Gaskrise: Schallreduzierte Windenergieanlagen dürfen nachts mehr Strom produzieren

Bis zum 15. April dürfen Betreiber von Windenergieanlagen die Schallleistung um bis zu 4dB erhöhen und können damit auch nachts Strom produzieren.Foto: Nightman / stock.adobe.com
Bis zum 15. April dürfen Betreiber von Windparks die Schallleistung um bis zu 4dB erhöhen und können damit auch nachts Strom produzieren. Betreiber sollten Anwohner und Behörden rechtzeitig und korrekt informieren.

Aufgrund der Gasmangellage ermöglicht die Bundesregierung Betreibern von Windenergieanlagen ab sofort und bis zum 15. April 2023 mehr Strom zu produzieren, indem genehmigungsrechtliche Auflagen zu Schallleistung und Schattenwurf vorübergehend gelockert werden. Grundlage hierfür ist der neue Paragraf 31k des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Damit will der Gesetzgeber einen Beitrag leisten, um die Stromkosten zu senken und die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

„Eine mögliche Erhöhung von bis zu 4dB der Schallleistung bedeutet, dass die meisten Windenergieanlagen auch nachts offen laufen dürfen. Das steigert den Ertrag deutlich und ist aufgrund der aktuellen Energiekrise für einen begrenzten Zeitraum zumutbar“, sagt Achim Fischer, Geschäftsführer des Ingenieurbüros Dezibel Engineering GmbH. Der Antrag bedeutet für Betreiber nur einen geringen Verwaltungsaufwand. „Wir empfehlen Betreibern allerdings, die Nachbarschaft auch aktiv und rechtzeitig über die Änderungen zu informieren“, so Fischer weiter. Denn: „Physikalisch bedeutet ein Aufschlag von 4dB mehr als eine Verdopplung der Schallleistungsabgabe einer Windenergieanlage. Das werden die Anwohnerinnen und Anwohner bei bestimmten Wetterlagen hören“, erklärt Fischer. Auch beim Schattenwurf sollte geklärt werden, wie sich die Änderung in der Betriebsführung in der Nachbarschaft auswirkt.

Anwohner über höhere Schallleistung der Windenergieanlagen informieren

„Wenn Anwohner möglichst konkret wissen, was auf sie zukommt, hilft das bei der Akzeptanz“, so Fischer. Die Maßnahmen würden sich auch gut erklären lassen:

  • Die Regelung gilt nur für einen begrenzten und klar definierten Zeitraum.
  • Im Winter halten viele Menschen ihre Fenster nachts geschlossen, sodass sie nur wenig von den „lauteren“ Windenergieanlagen mitbekommen.
  • Wichtig: Die „wahrgenommene“ Erhöhung der Lautheit ist deutlich geringer als die rechnerische Erhöhung der Schall-Leistung. Selbst wenn alle Windenergieanlagen eines Windparks in der Schall-Leistung um 4 Dezibel zulegen würden, läge die wahrgenommene Erhöhung der Lautheit (gemessen in „Sone“) nur bei 35 Prozent.
  • Die Versorgungssicherheit und sinkende Energiekosten hat für die meisten Menschen aktuell eine hohe Priorität.
  • Die vorübergehenden Ausnahmeregeln sind im Paragraf 31 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt. Dezibel Engineering bietet auf seiner Website Betreibern von Windparks eine laufend aktualisierte Version des Musterantrags für die Änderungsanzeige als Download an sowie eine Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen. Die Unterlagen sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.

18.10.2022 | Quelle: Dezibel Engineering | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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