BWE: Windenergie kann dank Schallschutz-Ausnahmen mehr Strom liefern

Zu sehen ist eine WEA. Vom Infraschall von Windenergieanlagen gehen laut OLG Hamm keine Gesundheitsgefahren aus.Foto: elxeneize / stock.adobe.com
Ein Infopapier des BWE erklärt, was bei den Ausnahmen von Immissionsschutz-Vorschriften in Bezug auf Schall und Schattenwurf für Windenergie-Anlagen zu beachten ist.

Das neue Energiesicherungsgesetz (EnSiG) soll die Stromerzeugung durch Windenergie kurzfristig steigern, indem es Ausnahmen von Vorschriften für Schallschutz und Schattenwurf erlaubt. „Mit den neuen Regelungen im Rahmen des EnSiG können Windenergieanlagen über die Wintermonate hinweg mehr Strom liefern. Dieser Schritt ist wichtig und richtig, um die Folgen der Energiekrise abzumildern“, sagt Hermann Albers, Präsident des BWE.

Ausnahmen für Windenergie von Schallschutz-Regeln müssen beantragt werden

Konkret wurde im Rahmen des EnSiG im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ein neuer Paragraf § 31k eingeführt. Die nächtlichen Immissionsrichtwerte der Windenergie-Anlagen dürfen demnach von den etwaig genehmigten Schallleistungspegeln um maximal 4 Dezibel (dB) abweichen. Abschaltungen wegen Schattenwurfs können ganz ausgesetzt werden.  

Voraussetzung für die Ausnahmeregelungen ist die Alarmstufe oder Notfallstufe des Notfallplans Gas des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK). Die Alarmstufe gilt bereits seit dem 23. Juni 2022. Die Anträge können also seit Verkündung des EnSiG am 13.10.2022 gestellt werden. Die Ausnahmeregelung ist per Gesetz bis zum 15. April 2023 befristet.

Um die Ausnahmen für die gesteierte Windenergie-Erzeugung zu nutzen, ist für jede einzelne Genehmigung ein gesonderter Antrag nötig. Die Genehmigungsbehörden seien verpflichtet, den Eingang des Antrags unverzüglich zu bestätigen. Erfolgt innerhalb eines Monats keine Entscheidung der Behörde, gelte der Antrag als „fingiert zugelassen“. Versagen dürfen die Behörden Ausnahmeregelung laut dem BWE-Papier nur in besonderen Fällen, zum Beispiel, wenn sich an einem Ort die Immissionen mehrerer Anlagen summieren. Albers vom BWE begrüßt diesen Prozess, der auf schnelle Entscheidungen ausgerichtet sei.

Die ausführliche Handreichung des BWE kann hier heruntergeladen werden. Was die erlaubte Erhöhung des Schallpegels um 4 dB bedeutet, erklären wir auf dem Solarserver. Warum die Solarbranche im Energiesicherungsgesetz eine verpasste Chance sieht, lesen Sie hier.

26.10.2022 | Quelle: BWE| solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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