Windenergie-Ausschreibung: Gestiegene Kosten nicht berücksichtigt

Zu sehen ist eine Windenergie-Anlage. Im unterfränkischen Üchtelhausen ist ein Bürgerentscheid mit einem Votum für die Windenergie ausgegangen.Foto: engel.ac / stock.adobe.com
Die Inflation treibt auch die Kosten für neue Windenergie-Projekte in die Höhe. Doch die Höchstwerte für Ausschreibungen bleiben bisher gleich.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Eckdaten zur Dezember-Ausschreibung für die Windenergie an Land bekanntgegeben. Der Höchstwert für Gebote liegt erneut bei 5,88 Cent pro kWh. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hält angesichts der gestiegenen Kosten für viel zu niedrig.

Die Bundesnetzagentur hat laut BWE die Möglichkeit, den Höchstwert anzupassen, macht davon aber bisher keinen Gebrauch. BWE-Präsident Hermann Albers fordert, den Höchstwert an den Industriepreisindex anzupassen. Andernfalls drohe der Ausbau der Windenergie zu erlahmen. Die Kosten der Projektierer hätten sich durch die Krise vervielfacht. „Der unverändert zu niedrig angesetzte Höchstwert in der Ausschreibung ignoriert diese Preisanstiege“, so Albers. Er sei somit kaum noch eine taugliche Grundlage, um Projekte zu finanzieren.

Die Situation macht sich bereits bemerkbar: Bereits im September war die Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land deutlich unterzeichnet, ebenso wie die Ausschreibung für Bioenergie.

Zusätzlich müssten die Betreiber angesichts der Debatte um Zufallsgewinne nachträglichen Markteingriffen des Staates befürchten. Die Kosten für die Vermarktung seien ebenfalls deutlich gestiegen – sie hätten sich „tendenziell verzehnfacht“, heißt es vom BWE. Auch dieser Entwicklung trage der angesetzte Höchstwert nicht Rechnung. Die Verschlechterungen könnten dazu führen, dass Projekte trotz Genehmigung und Zuschlag in der Ausschreibung nicht umgesetzt würden, da sie nicht mehr wirtschaftlich seien.

Starrer Höchstpreis für Windenergie-Ausschreibung wegen steigender Kosten nicht mehr zeitgemäß

Auch nachlaufende Preissteigerungen würden die Projekte belasten. „Zwischen der Ausschreibung und der tatsächlichen Inbetriebnahme liegen mehr als zwei Jahre. In dieser Zeit können sich jedoch die Kosten für Komponenten, Bauleistungen oder Zinsen für Kredite stark verändern. Wir beobachten seit einiger Zeit eine regelrechte Explosion der Kosten entlang der gesamten Lieferkette. Ein starrer Höchstpreis ohne Möglichkeit zur nachträglichen Anpassung ist vor diesem Hintergrund nicht mehr zeitgemäß“, so Albers.

Für den Gebotstermin zum 1. Dezember 2022 ist ein Volumen von 1.190 MW Windenergie-Leistung an Land ausgeschrieben. Dieses speist sich aus den Mengen, für die 2021 bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land keine Zuschläge erteilt wurden. An genehmigten Projekten, mit denen Interessenten auf diese Ausschreibung bieten könnten, fehlt es laut BWE nicht – womöglich aber an der „betriebswirtschaftlichen Motivation“.

26.10.2022 | Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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