Redispatch 2.0: Bundesnetzagentur stärkt Rechte von Anlagenbetreiber:innen

Das Redispatch 2.0 leidet nach Ansicht des Bundesverbands Wind Energie seit mehr als einem Jahr unter erheblichen Problemen bei der Umsetzung.Foto: Soonthorn / stock.adobe.com
Gesetzlich angeordnete Zahlungen an die Betreiber:innen von Stromerzeugungsanlagen wurden seit November 2021 nicht mehr geleistet.
Die Bundesnetzagentur hat eine neue Mitteilung zum Redispatch 2.0 veröffentlicht. Darin stärkt sie aus Sicht des Branchenverbandes BWE die Rechte der Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen und Windparks.

Das Redispatch 2.0 leidet nach Ansicht des Bundesverbands Wind Energie seit mehr als einem Jahr unter erheblichen Problemen bei der Umsetzung. Besonders für die erneuerbaren Energien entstehen so immer wieder neue Unsicherheiten und hohe finanzielle Fehlbeträge. In einer neuen Entscheidung zum Redispatch 2.0 stärkt nun die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Position der Anlagenbetreiber:innen.

„Die BNetzA hat mit ihrer Entscheidung sichergestellt, dass Betreiber:innen von Anlagen nun in ihren Rechten gestärkt werden. Informationen zu Redispatch-Maßnahmen müssen nun unverzüglich und mit ausreichendem Vorlauf erfolgen. Das ist eine wichtige Maßnahme, um flexiblere Planungen zu ermöglichen“, sagt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Wind Energie (BWE).

Bundesnetzagentur nimmt Netzbetreiber:innen beim Redispatch 2.0 in die Pflicht

Neben der Pflicht zur Vorab-Unterrichtung bei Maßnahmen im Rahmen des Redispatch 2.0 stellt die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung außerdem klar, dass man die Abschlagszahlungen an die Bilanzkreisverantwortlichen exakt abrechnet muss. Um dies sicherzustellen, sollen Netzbetreiber:innen die ausfallende Arbeit möglichst präzise schätzen. Daneben nimmt die BNetzA Netzbetreiber:innen in die Pflicht sicherzustellen, dass sie bei der Berechnung des finanziellen Ausgleichs auch den bilanziellen Ausgleich mit anrechnen. Somit ist im Falle von negativem Redispatch von Erneuerbaren Anlagen in der Direktvermarktung nur die entgangene Marktprämie als entgangene Einnahmen zu ersetzen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie BEE hatte bereits im Mai auf die bestehenden Probleme in der Umsetzung der Redispatch-Regelungen hingewiesen. Zudem hatte er damals bereits eine korrekte Bewirtschaftung der Bilanzkreise angemahnt. Ebenso wies der Dachverband der Erneuerbaren darauf hin, dass die Kompensationszahlungen in vielen Fällen nicht geleistet würden. Das könne insbesondere für kleine und finanziell schwächer aufgestellte Unternehmen zu einer existenzbedrohlichen finanziellen Schieflage führen.

Insgesamt ergeben sich nun für die Betreiber:innen mehr Hebel, um das ihnen als Ausgleich für die entfallene Stromproduktion zustehende Geld einzufordern. Albers: „Es ist zu begrüßen, dass nun endlich Bewegung in den Prozess kommt. Vielfach bleiben die zugesicherten Kompensationszahlungen für die Ausfallarbeit und den häufig nicht stattfindenden bilanziellen Ausgleich aus. Gesetzlich angeordnete Zahlungen an die Betreiber:innen wurden seit November 2021 nicht mehr geleistet. Im Laufe der Zeit hat sich so ein gewaltiger Fehlbetrag in Höhe von fast einer Milliarde Euro angesammelt, der noch immer nicht zur Auszahlung gekommen ist. Mit ihrer Entscheidung unternimmt die BNetzA nun erste Schritte, diese Missstände endlich zu beheben.“

Die Mitteilung der Bundesnetzagentur zum Redispatch 2.0 ist unter diesem Link zu finden.

2.12.2022 | Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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