ZVEI: Referentenentwurf des Messstellenbetriebsgesetzes schafft Klarheit

Ein neuer Referentenentwurf für das Messstellenbetriebsgesetz legt laut Branchenverband ZVEI den Grundbaustein für einen massentauglichen Rollout intelligenter Messsysteme.Foto: Alexander Limbach / stock.adobe.com
Ein neuer Referentenentwurf des Messstellenbetriebsgesetzes legt laut Branchenverband ZVEI den Grundbaustein für einen massentauglichen Rollout intelligenter Messsysteme. Kritisch sieht der ZVEI aber den zaghaften Zeitplan für die Umsetzung.

Im Oktober hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekündigt, einen Neustart beim Smart-Meter-Rollout vorzunehmen. Jetzt liegt ein Referentenentwurf zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vor. Der Branchenverband ZVEI begrüßt den Entwurf. „Jetzt kann es endlich losgehen. Der Entwurf zum neuen MsbG räumt der dringend nötigen Digitalisierung unseres Stromsystems die höchste Priorität ein“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Damit kann die Energiewende nun effizient vorangebracht werden. Die Novelle legt den Grundbaustein für einen massentauglichen Rollout intelligenter Messsysteme und damit für die Bereitstellung der Daten, wie unser Stromsystem gerade belastet ist.“ Denn ohne diese Daten könne man die volatilen erneuerbaren Stromquellen wie Wind und Sonne nicht optimal mit den steuerbaren Abnehmern wie Wärmepumpen und Ladesäulen koppeln. Bisher gebe es diese Daten nicht ausreichend – diesen Schwachpunkt stellt das Gesetz ab.

Insbesondere hebt der ZVEI hervor, dass der Gesetzgeber mit den nun im Entwurf für das neue Messstellenbetriebsgesetz festgelegten Pflichten zum Einbau Rechtssicherheit und Klarheit für die umsetzenden Unternehmen schaffen könne. „Angreifbare Allgemeinverfügungen sind richtigerweise durch gesetzliche Fristen im Gesetzesentwurf passé“, sagt Weber. Ein digitalisiertes, leistungsfähiges Stromsystem mit intelligenten Messsystemen bildet die Basis für die erfolgreiche Umsetzung und Skalierung aller anderen Ziele der Energiewende. Kritisch sieht der ZVEI deshalb den zaghaften Zeitplan für die Umsetzung. Die Einbauquote von zehn Prozent sollte bereits für 2024 und nicht erst für 2025 gelten – die Unternehmen stehen bereit und können liefern. Erst durch schnelles Einbauen, Umsetzen und schnell erkennbare Mehrwerte für die Gesellschaft und Industrie lassen sich zudem die gewünschten klimapolitischen Effekte erzielen.

„Der Entwurf kommt dennoch zur rechten Zeit, denn erst kürzlich hat die Bundesnetzagentur ihren Konsultationsprozess zum Paragrafen 14a EnWG begonnen. Mit diesem doppelten Anstoß kann die Digitalisierung der Energiewende jetzt Tempo aufzunehmen“, so Weber.

2.12.2022 | Quelle: ZVEI | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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