Energiekrise: EU-Parlament für schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien

In sogenannten „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien" sollen die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energie künftig sehr viel schneller abgewickelt werden.Foto: Guido Bröer
In sogenannten „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien" sollen die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energie künftig sehr viel schneller abgewickelt werden.
In sogenannten „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien" sollen die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energie künftig sehr viel schneller abgewickelt werden. Das hat das EU-Parlament beschlossen.

Das Europäische Parlament hat sich in einer Abstimmung für Änderungen an einem Gesetzentwurf der EU-Kommission ausgesprochen. Mit diesen Änderungen sollen Genehmigungen für neue Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen rascher bewilligt werden. Auch die Modernisierung bestehender Anlagen will das EU-Parlament damit beschleunigen. In ihren Änderungsanträgen zum Kommissionsvorschlag verkürzten die Europaabgeordneten die maximale Genehmigungsfrist für neue Anlagen von zwölf auf neun Monate, wenn diese „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien“ betreffen. Reagiert die zuständige Behörde nicht innerhalb der Frist, gilt die Genehmigung oder der Antrag als genehmigt – das Prinzip der „positiven Stille“.

Die nach Technologien unterschiedenen Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien sollten von den EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden. Dabei sollten sie besonders für die Erzeugung von erneuerbarer Energie geeignet sein, ohne Umwelt und landwirtschaftliche Produktion negativ zu beeinflussen. Unvermeidbare Belastungen müssen so weit wie möglich reduziert werden. Natura-2000-Gebiete, Naturparks und -reservate sowie die ausgewiesenen Wanderrouten von Vögeln und Meeressäugern sind ausgenommen, mit Ausnahme von künstlichen und bebauten Flächen wie Dächern, Parkplätzen oder Verkehrsinfrastruktur.

Repowering: Genehmigungsverfahren nicht länger als sechs Monate

Außerhalb solcher Beschleunigungsgebiete sollte das Verfahren nicht länger als 18 Monate dauern, so die Abgeordneten – und nicht zwei Jahre, wie ursprünglich vorgeschlagen. Zudem soll für das Repowering bestehender Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien das Genehmigungsverfahren nicht länger als sechs Monate dauern.

Für Windenergie-Anlagen an Land beträgt die Dauer förmlicher Genehmigungsverfahren mit UVP-Pflicht (Umweltverträglichkeitsprüfung) in Deutschland durchschnittlich fast zwei Jahre (23 Monate), wie eine Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land für den Zeitraum von Januar 2018 bis Oktober 2022 ergab.

Der Vorschlag enthält auch eine Verpflichtung für die EU-Staaten, Genehmigungen für die Installation von Solarenergieanlagen auf Gebäuden innerhalb von drei Monaten zu erteilen. Für kleinere Anlagen unter 50 kW würde ein einfaches Meldeverfahren ausreichen. Auch wäre für die Installation von Solaranlagen keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich. Nicht länger als einen Monat soll künftig die Genehmigung neuer Wärmepumpen dauern.

Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien von übergeordnetem öffentlichem Interesse

Um mehr erneuerbare Energien ohne Verzögerung ins Netz zu bringen, haben die Abgeordneten auch Elemente eines am 9. November vorgelegten Kommissionsvorschlags im Rahmen des sogenannten „Dringlichkeitsverfahrens“ übernommen. Daher können die meisten der nun vom Parlament verabschiedeten Bestimmungen bereits 2023 in Kraft treten und dann auch auf laufende Genehmigungsanträge angewendet werden. „Wir haben die Grundlagen für dauerhaft schnellere Genehmigungsverfahren geschaffen, um erneuerbare Energien schneller nutzen zu können und damit die Energiewende voranzutreiben“, sagt der federführende Europaabgeordnete Markus Pieper (EVP). „Wir haben neue Maßnahmen eingeführt, die den Mitgliedstaaten und ihren Genehmigungsbehörden mehr Spielraum geben, wie etwa das Prinzip der ‚positiven Stille‘. In den Beschleunigungsgebieten sind Projekte für erneuerbare Energien nun von übergeordnetem öffentlichem Interesse und profitieren daher von einer vereinfachten Prüfung für spezifische Ausnahmen im EU-Umweltrecht.“

Der Berichtsentwurf wurde mit 407 Stimmen zu 34 Gegenstimmen angenommen, bei 181 Enthaltungen. Die Abgeordneten stimmten auch dafür, das Dossier an den Ausschuss zurückzuverweisen, um Trilog-Verhandlungen mit dem Rat über eine Einigung in erster Lesung aufzunehmen.

Den Gesetzesentwurf hat die EU-Kommission im Mai 2022 als Teil des REpowerEU-Pakets vorgelegt. Diese zielt darauf ab, die Abhängigkeit Europas von Importen fossiler Brennstoffe aus Russland zu verringern. Er wird die Richtlinien über erneuerbare Energien, Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ändern. Diese überarbeitet man im Rahmen des Programms „Fit for 55“ derzeit gesondert.

15.12.2022 | Quelle: Europäisches Parlament | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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