Umweltbundesamt meldet Rekordeinnahmen aus Emissionshandel

Die Einnahmen aus dem EU-ETS (Europäischer Emissionshandel) und dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr stiegen im Jahr 2022 auf über 13 Milliarden Euro.Foto: Ana Gram / stock.adobe.com
Der EU-ETS umfasst die Treibhausgasemissionen aus Kraftwerken, großen Industrieanlagen und des innereuropäischen Luftverkehrs.
Die Einnahmen aus dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) und dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr stiegen im Jahr 2022 auf über 13 Milliarden Euro. Sie fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes.

Die deutschen Auktionserlöse aus dem EU-ETS (Europäischer Emissionshandel) beliefen sich laut Umweltbundesamt (UBA) im Jahr 2022 auf über 6,8 Milliarden Euro. Damit stiegen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr spürbar. Denn im Jahr 2021 waren es 5,3 Milliarden Euro. Die Veräußerungserlöse aus dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr lagen mit rund 6,4 Milliarden Euro hingegen unterhalb des Vorjahres. Trotz der Rückgänge im nEHS lagen die Gesamteinnahmen für den Bund aus beiden Systemen 2022 aufgrund der Zuwächse im EU-ETS mit über 13 Milliarden Euro knapp oberhalb der Rekordwerte aus dem Vorjahr (12,5 Milliarden Euro in 2021).

„Die CO₂-Bepreisung über den Emissionshandel ist ein entscheidender Hebel, um die Klimaziele zu erreichen. Jede emittierte Tonne CO₂ wird mit einem Preisschild versehen und setzt damit maßgebliche Impulse für den klimaschonenden Umbau unserer Gesellschaft“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts. Entscheidend sei außerdem, dass man die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesse nutze. Ambitionierter Klimaschutz, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stünden in keinem Widerspruch zueinander, sondern der Emissionshandel bringe sie in Einklang. „Das verdeutlichen auch unsere aktuellen Vorschläge zur Einführung einer Klimaprämie“, so Messner.

Die Einnahmen aus dem EU-ETS und dem nEHS fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus dem Sondervermögen finanziert der Bund aktuell Programme wie die Bundesförderung im Gebäudebereich, die Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur, der Aufbau der Wasserstoffindustrie oder die Förderung der Energieeffizienz. Auch die Mittel für die Abschaffung der EEG-Umlage kommen aus dem KTF. Das hat im vergangenen Jahr zu einer Entlastung bei den Stromkosten beigetragen.

Europäischer Emissionshandel mit deutlichem Einnahmenzuwachs

Der EU-ETS umfasst die Treibhausgasemissionen aus Kraftwerken, großen Industrieanlagen und des innereuropäischen Luftverkehrs. Die Menge der verfügbaren Emissionsberechtigungen sinkt jährlich, um die Emissionen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität schrittweise immer stärker zu begrenzen. So hat man 2022 mit rund 85 Millionen deutlich weniger Emissionsberechtigungen als im Vorjahr an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig für Deutschland versteigert (2021: 101 Millionen). Gleichzeitig stieg der Preis der Emissionsberechtigungen erheblich an. Der durchschnittliche Preis 2022 lag mit 80,32 Euro deutlich oberhalb des Vorjahres (2021: 52,50 Euro). Im Vergleich zu 2020 (24,61 Euro) hat sich der durchschnittliche Erlös sogar mehr als verdreifacht. Am 19.08.2022 erzielte man mit 96,87 Euro den höchsten Preis bei einer deutschen Auktion seit Einführung des EU-ETS.

„Die starken Preissteigerungen sind maßgeblich auf den im vergangenen Jahr intensivierten europäischen Reformprozess zur Anhebung des Ambitionsniveaus im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 zurückzuführen. Die Marktteilnehmer haben erkannt, dass die politischen Rahmenbedingungen auf mehr Klimaschutz ausgerichtet werden. Das setzt die erforderlichen ökonomischen Anreize für Investitionen in klimaschonende Technologien und Produktionsweisen. Die Preisentwicklung des vergangenen Jahres kann damit auch als Vertrauensbekenntnis der Marktakteure in die Reformfähigkeit der europäischen Klimapolitik gewertet werden“, sagt Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im Umweltbundesamt.

Verzicht auf Preisanhebung führt zu Einnahmerückgängen im nationalen Emissionshandel

Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr. Mit dem nEHS soll der klimaschädliche CO₂-Ausstoß in diesen Bereichen stärker sinken, als dies bislang gelungen ist. 2022 hat man insgesamt über 198 Millionen nEHS-Zertifikate zu einem Festpreis von 30 Euro im Gesamtwert von über 5,9 Milliarden Euro an der EEX verkauft. Weitere knapp 18,5 Millionen Zertifikate hat man im Rahmen einer begrenzten Nachkaufmöglichkeit von Zertifikaten zum Festpreis des Vorjahres in Höhe von 25 Euro veräußert. Somit entspricht dies zusätzlichen Erlösen von rund einer halben Milliarde Euro. Insgesamt hat man im vergangenen Jahr deutlich weniger Zertifikate als im Vorjahr veräußert. Somit kam es trotz gestiegener Festpreise zu geringeren Einnahmen (2021: rund 287 Millionen Zertifikate im Gesamtwert von rund 7,2 Milliarden Euro).

„Der spürbare Rückgang bei den verkauften Zertifikaten im nEHS ist leider nicht auf sinkende Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich zurückzuführen. Ursächlich ist vielmehr der Beschluss des Gesetzgebers, die ursprünglich für 2023 vorgesehene CO₂-Preissteigerung auf 35 Euro um ein Jahr zu verschieben. Damit kosten Zertifikate in den Jahren 2022 und 2023 einheitlich 30 Euro. Einige Unternehmen haben den Erwerb ihrer Zertifikate daher nach 2023 verschoben. Die 2022er Emissionen können nämlich auch mit Zertifikaten des Jahres 2023 abgegolten werden“, erläutert Landgrebe.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des EU-ETS (Europäischer Emissionshandel) in Deutschland zuständig. Dafür hat die DEHSt die Leipziger Energiebörse EEX mit den Veräußerungen und Versteigerungen beauftragt.

4.1.2023 | Quelle: UBA | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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