Solarpflicht in Baden-Württemberg jetzt auch bei Dachsanierung

Photovoltaik, Installateure, Handwerker, Fachkräfte, SolarpflichtFoto: anatoliy gleb / stock.adobe.com
Baden-Württemberg zündet zum Jahresstart 2023 die letzte Stufe seiner Photovoltaik-Pflicht. Solarthermie als Ersatz ist erlaubt.

Am 1. Januar 2023 ist die letzte Stufe der Solarpflicht in Baden-Württemberg Kraft getreten. Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen die Eigentümer:innen von Gebäuden in Baden-Württemberg nun eine Photovoltaik-Anlagen installieren lassen. Wer sein Dach großflächig saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Eine Solarthermie-Anlage ist in Baden-Württemberg eine zulässige Alternative.

Die Stufen der Solarpflicht in Baden-Württemberg sind:

  • 1. Januar 2022: Neubau von Nichtwohngebäuden und Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
  • 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden (siehe Solarserver-Bericht)
  • 1. Januar 2023: grundlegende Dachsanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

Belegung der vollen Dachfläche über Solarpflicht hinaus oft sinnvoll

Die vom Land geförderte Initiative „Zukunft Altbau“ weist darauf hin, dass es oft sinnvoll sei, mehr als 60 Prozent bis hin zur gesamten geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen zu belegen. Das gelte zum Beispiel, wenn es im Haus Wärmepumpen oder Elektro-Autos gebe oder deren Anschaffung geplant sei. Hinzu komme, dass bei größeren Anlagen die spezifischen Kosten sinken. Daher lohne sich eine größere Anlage meist auch dann, wenn der zusätzliche Strom ins Netz gespeist würde.

Als grundlegende Dachsanierung im Sinne der Solarpflicht in Baden-Württemberg gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung eines Flachdachs oder die Eindeckung eines Steildachs großflächig erneuert wird. Ob dabei die alten, wiederverwerteten, oder neue Baustoffe zum Einsatz kommen, ist unerheblich. Die Solarpflicht greift nicht, wenn die Baumaßnahmen dazu dienen, akut aufgetretene Schäden zu beseitigen – zum Beispiel nach einem Sturm.

Damit das Dach als für Solarenergie geeignet gilt, muss es mindestens 20 m2 zusammenhängende Dachfläche haben und ausreichend von der Sonne beschienen sein. „Damit sind nicht verschattete oder nur wenig verschattete Dachflächen gemeint, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind“, erklärt Tina Schmidt vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, stufe die Landesregierung als nicht geeignet ein.

Kleine Gebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche gelten ebenfalls als ungeeignet für die Solar-Nutzung. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Wer durch die Installation einer Photovoltaik-Anlage unverhältnismäßig hohe Kosten hätte, kann einen Härtefallantrag bei der unteren Baurechtsbehörde stellen. „Diese Anträge haben inzwischen allerdings nur noch im Einzelfall Erfolg“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von Zukunft Altbau und Photovoltaik-Netzwerk.

Spätestens zwölf Monate nach Errichtung der PV-Anlage müssen die Eigentümer:innen bei der unteren Baurechtsbehörde die Bestätigung der Bundesnetzagentur über den Eintrag ins Markstammdatenregister vorlegen.

Statt direkt auf dem Hausdach darf man die Solaranlage auch „in unmittelbarer räumlicher Umgebung“ errichten – also zum Beispiel an der Fassade, auf dem Carport oder im Garten. Auch die Errichtung und der Betrieb durch eine Dritte Partei sind möglich. Statt einer PV-Anlage darf man in Baden-Württemberg die Solarpflicht ausdrücklich auch durch eine Solarthermie-Anlage erfüllen, die Brauchwasser erwärmt oder die Heizung unterstützt.

Das Potenzial der Solar-Pflicht sei hoch, heißt es in der Pressemitteilung. Jedes Jahr greife sie bei geschätzt 27.000 Wohngebäuden und 7.000 Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg.

Zukunft Altbau bietet ein kostenfreies Beratungstelefon zur Solarpflicht bei Dachsanierung in Baden-Württemberg an. Dieses ist unter 08000 12 33 33 von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Per E-Mail hilft Zukunft Altbau unter beratungstelefon@zukunftaltbau.de weiter. Auf der Webseite des Photovoltaik-Netzwerks www.photovoltaik-bw.de gibt es zudem regionale Ansprechpartner:innen.

Zur Verordnung im Original geht es hier.

09.01.2023 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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