Bundesnetzagentur: Photovoltaik-Ausbau zieht im Januar 2023 an

gelbes Balkendiagramm zeigt Wachstum den Photovoltaik-Zubau monatsweise von Februar 2022 bis Januar 2023Grafik: Bundesnetzagentur
Die Statistik der Bundesnetzagentur zeigt für den Januar 2023 eine Steigerung des PV-Zubaus im Vergleich zu den meisten Monaten des Vorjahres.

Mit 780 MW ist der Netto-Zubau der Photovoltaik in Deutschland im Januar 2023 merklich gestiegen. Höher lag sie im Vorjahr nur in den Monaten März und Juni. Um das Ausbauziel von 215 GW im Jahr 2030 zu erreichen, sind im Schnitt mehr als 1.500 MW pro Monat nötig. Das Ausbautempo wird also noch deutlich steigen müssen.  

Die Windenergie an Land erlebte hingegen einen herben Einbruch auf 54 MW. Sie soll im Jahr 2030 eine installierte Leistung von 115 GW erreichen. Das bedeutet, dass im Schnitt fast 600 MW pro Monat dazukommen müssten. Zu einem großen Teil ist die Delle allerdings den Problemen der Vergangenheit geschuldet. Die jüngste Ausschreibung für Windenergie an Land war zwar noch stark unterzeichnet, zeigt aber zumindest eine deutliche Zunahme der Gebote.

Grafik: Bundesnetzagentur

Die Offshore-Windenergie legte um 38 MW zu. Hier sind laut Ausbauziel im Schnitt rund 229 MW pro Monat nötig.

Die Bioenergie legte um 3 MW zu. Ihr Ausbau war bereits 2022 sehr schleppend. Im Juli übertrafen die Stilllegungen die Inbetriebnahmen. Das neue EEG sieht einen deutlich gebremsten Ausbau der energetischen Biomassenutzung vor. Daher ist die Bioenergie die einzige der erneuerbaren Energien, die ihr Ziel laut EEG zurzeit übererfüllt.

Der Zubau der erneuerbaren Energien ist zurzeit unter anderem durch Material- und Fachkräftemangel limitiert. Ob die in den letzten Monaten immer wieder verbesserten Konditionen ausreichend Wirkung zeigen, wird sich also erst im Laufe des Jahres zeigen.

Bei den Zahlen handelt es sich um den Nettozubau bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das heißt, es sind die Inbetriebnahmen abzüglich der Stilllegungen, die die Behörde im Marktstammdatenregister erfasst hat.

Im Jahr 2023 gelten die im § 48 des EEG festgesetzten Vergütungssätze. Es gibt in diesem Jahr keine Degression. Erst ab dem 1. Februar 2024 sollen die Tarife wieder sinken. Die Degression des anzulegenden Wertes soll dann 1 Prozent betragen und alle sechs Monate gelten.

02.03.2023 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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