Baden-Württemberg: 6.800 Hektar Fläche für schnellen Ausbau der Windenergie

Im Bild eine Windenergieanlagen-Montage, die EU-Notfallverordnung bietet Chancen für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg.Foto: Ingo Bartussek / stock.adobe.com
Nach der Umsetzung der EU-Notfallverordnung in Bundesrecht hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die betreffenden Gebiete kartographiert. Die neue Regelung ermöglicht die deutliche Beschleunigung von Windenergie-Projekten auf 6.800 Hektar Fläche.

Energieministerin Thekla Walker von Baden-Württemberg zeigt sich erfreut über den „ordentlichen Schub für den Ausbau der Windkraft“ durch die Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung in Bundesrecht. Projektierer von Windkraftanlagen könnten nun unter anderem auf bestimmten Flächen des Landes mit vereinfachten Verfahren rechnen, sofern sie einen Genehmigungsantrag vor dem 30. Juni 2024 stellen. Über die Auswirkungen der neuen Regelungen informierte die Ministerin Vertreterinnen und Vertreter der Windkraftbranche, der Kommunalen Landesverbände und der „Stabstellen Energiewende, Windenergie und Klimaschutz“ (StEWK) an den vier Regierungspräsidien

Auf immerhin 6.800 Hektar in Baden-Württemberg ist in den kommenden 15 Monaten eine deutliche Beschleunigung möglich. „Jeder Monat und jeder Hektar für die Windkraft zählen“, sagt Ministerin Walker. „Wir haben deshalb zügig ermittelt, welche Gebiete für die Verfahrensvereinfachungen in Betracht kommen.“ Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg wurde beauftragt, diese Gebiete im Sinne der EU-Notfall-Verordnung kartografisch darzustellen und die Karten zur Verfügung zu stellen. Thekla Walker: „Mir ist es wichtig, die Chancen der EU-Verordnung zügig zu ergreifen und damit die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren nochmals kräftig zu erhöhen.“

EU-Notfallverordnung: Chancen in Baden-Württemberg nutzen

Julia Wolf, die Landesvorsitzende des Bundesverbands Windenergie BWE, erklärt: „Mit der Notfallverordnung haben EU und Bund eine der Hürden für den zügigen Ausbau der Windenergie abgebaut. Die Projektierer stehen bereit, diese Verfahrensbeschleunigung zu nutzen. Die Flächeneigentümer, insbesondere Kommunen und ForstBW, müssen jetzt ihre entsprechenden Flächen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Wenn der Energiewende dann in den Genehmigungsverfahren auch wirklich der vorrangige Belang eingeräumt wird, bietet die Notfallverordnung eine echte Chance, den Windenergieausbau in den nächsten Monaten zu beschleunigen. Ähnlich pragmatische Lösungen brauchen wir auch für die weiteren Hemmnisse, wie etwa den Umgang mit dem Denkmalschutz oder Belangen der Bundeswehr.“

Erleichterungen können sich für solche Gebiete mit rechtskräftigen Vorranggebieten aus der Regionalplanung und Konzentrationszonen der Flächennutzungsplanung ergeben, sofern bei der Gebietsausweisung eine Umweltprüfung durchgeführt wurde und das Gebiet nicht in einem Natura2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark liegt.

Die nun vom Land identifizierten 6.800 Hektar Fläche umfassen 0,2 Prozent der Landesfläche. Sofern weitere Restriktionen bewältigt werden, die in der Projektierung immer auftreten können, sind auf diesen Flächen bis zu 100 Anlagen denkbar. Energieministerin Walker appelliert an die Projektierer von Windkraftanlagen: „Nun sind Sie dran  bringen Sie die Projektierung gezielt in diesen Flächen voran. Unsere Unterstützung haben Sie.“

Mit der Notfallverordnung will die EU Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien beschleunigen. Dabei umfasst sie im Kern kürzere Genehmigungsfristen und vereinfachte Verfahren für das Errichten und Erneuern von Anlagen.

24.3.2023 | Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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