Genehmigungs-Beschleunigungsgesetz: Windbranche befürchtet neues Bürokratiemonster

Im Bild ein Bürokratiemonster, zu dem das geplante Genehmigungsbeschleunigungsgesetz für die Windkraft werden könnte.Grafik: FrankBoston / stock.adobe.com
Im Entwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes ist vorgesehen, dass die 18 militärischen Radare in Deutschland mit einem Prüfradius von je 50 Kilometern versehen werden. Diese Regelung ist laut BWE ein Bürokratiemonster und könnte in einem Drittel der Bundesfläche neue Windenergienanlagen verhindern.

Heute berät der Verkehrsausschuss des Bundestages über das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz). Der Bundesverband Windenergie (BWE) fordert aus diesem Anlass, stationäre Luftverteidigungsradare aus dem Entwurf zu streichen. „Zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ist das notwendige Mindestziel, um den im EEG vorgegebenen Ausbau zu erreichen“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. „Die 18 militärischen Radare in Deutschland jetzt mit einem Prüfradius von je 50 Kilometern zu versehen, hätte einen gewaltigen Flächenfraß zur Folge – gut ein Drittel des gesamten Bundesgebietes stünde nicht mehr für die Windenergie zur Verfügung, darunter besonders windstarke Gebiete an den Küsten. Das gilt es dringend zu verhindern, sonst steht der Ausbau auf der Kippe.“

In den 50 Kilometer-Radien könnte die Bundeswehr nach dem aktuellen Stand des Entwurfs vom Genehmigungsbeschleunigungsgesetz Bauwerke verhindern, wenn sie „stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs“ stören „können“. Gemäß dieser Formulierung müsste sie nicht einmal der Beweis einer Störung erbringen. Eine bloße Vermutung würde genügen.

Projektierende Unternehmen würden ob dieser Unsicherheit in den betroffenen Gebieten Planungen vermeiden. Sogar für den Fall, dass die Bundeswehr in diesen Radien nur prüfen, aber nicht kategorisch ablehnen würde, entstünde bei mehreren Hundert Windenergieanlagen Zubau pro Jahr ein neues Bürokratiemonster – sowohl auf Seiten der Branche als auch auf Seiten der Bundeswehr.

Aktuell sind laut einer Studie des Umweltbundesamtes nur 0,47 Prozent der Bundesfläche rechtswirksam ausgewiesen. Sollten die zuständigen Stellen alle gegenwärtig vorliegenden Flächenpläne umsetzen, würde sich diese Zahl laut BWE nur geringfügig auf 0,61 Prozent erhöhen. Bis zum Flächenziel von zwei Prozent im Jahr 2032 muss sich die ausgewiesene Fläche also mehr als verdreifachen. Der de facto-Ausschluss von einem Drittel des Bundesgebiets führt dieses Ziel ad absurdum.

Entwurf vom Genehmigungsbeschleunigungsgesetz torpediert Zubauziele

„Es besteht kein Anlass, militärische Radare im Rahmen des zivilen Luftverkehrsgesetzes zusätzlich zu schützen. Dem Schutz dieser Anlagen ist schon mit entsprechenden Regelungen im Baugesetzbuch genüge getan“, sagt Heidebroek. Sie beklagt, dass der Bundestag in der ersten Runde der Verbändebeteiligung zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz den BWE schlichtweg vergessen hat. In die Sitzung des Ausschusses hätte man weder den BWE noch einen anderen Verband aus der Familie der erneuerbaren Energien geladen. „Auch das ist ein Zeichen für ein fehlendes Problembewusstsein. Der Gesetzgeber darf hier nicht in die Radarfalle tappen und die Zubauziele mit einer überflüssigen Regelung derart torpedieren. Die Luftverteidigungsradare haben in diesem Gesetzesentwurf nichts verloren“, so Heidebroek.

20.9.2023 | Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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