Branche begrüßt Erleichterungen bei Stromspeichern

Ein Mann installiert ein Set von BatterienFoto: BSW
Solarspeicher (hier die Installation von Blei-Gel-Batterien) bleiben erst einmal von Netzentgelten befreit.
Der Bundestag hat die Befreiung von Netzentgelten für Stromspeicher um drei weitere Jahre verlängert. Das sei zwar grundsätzlich positiv, greife aber zu kurz, so die Verbände BSW und BVES.

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Erleichterungen für den Betrieb von Stromspeichern beschlossen. Sowohl der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) als auch der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßten das. Es geht um die Verlängerung der Netzentgeltenbefreiung um weitere 3 Jahre. Die bisherige Regelung hatte hingegen lediglich vorgesehen, dass nur Speicher, die bis 4. August 2026 in Betrieb genommen werden, für 20 Betriebsjahre befreit waren.

Dabei geht es darum, dass Strom, der aus dem Speicher wieder ins Netz eingespeist und erst dann dem Letztverbrauch zugeführt wird, nicht doppelt mit Netzentgelten belastet wird, nämlich einmal beim Einspeichern und dann noch einmal nach dem Ausspeichern ins Netz und der Lieferung an den Letztverbraucher. Ein Speicher würde dann energiewirtschaftlich wie ein Verbraucher und Erzeuger behandelt.

Befristung auf drei Jahre

„Wir begrüßen die jüngsten Erleichterungen, da damit eine drohende Blockade systemdienlicher Speicher-Geschäftsmodelle gelöst wird. Bedauerlich ist allerdings, dass sich der Bundestag nicht zu einer dauerhaften Entfristung durchringen konnte“, so die Bewertung von Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. Stattdessen soll nach dem heutigen Bundestagsbeschluss die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Festlegung über die künftige Regelung treffen. Die BNetzA hat mit dem heutigen Gesetzesbeschluss einem EuGH-Urteil folgend künftig weitgehende Verantwortung für die Ausgestaltung der Netzentgelte erhalten.

BVES-Geschäftsführer Urban Windelen sieht wegen der Befristung auch keinen Spielraum, „um sich jetzt zurückzulehnen. Wir benötigen die grundlegende Lösung der Netzentgeltproblematik für Energiespeicher. Die jetzt gewonnenen drei Jahre sind bei den derzeitigen Projektvorlaufzeiten schnell vorbei und greifen auch nicht für langfristige Speicherprojekte wie etwa für Pumpspeicher“.

„Fristverschiebung reicht nicht“

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) liste die Notwendigkeit von über 23 GW an Batteriespeichern im Netzentwicklungsplan auf, um die Anforderungen der Energiewende zu erfüllen. Um diese Anlagen jetzt auch aufzubauen, reiche die Fristverschiebung nicht aus, so der BVES. Neben der Netzentgeltsituation seien auch Themen wie Baukostenzuschüsse, Genehmigungsverfahren, das Ausschließlichkeitsprinzip und der privilegierte Netzzugang für Energiespeicher nach wie vor ungelöst.

Die Verschiebung des Netzentgeltenproblems gebe der Politik und der Bundesnetzagentur etwas zeitlichen Spielraum. Doch diese Atempause dürfe nicht ungenutzt verstreichen. Der BVES fordert systematische, rechts- und investitionssichere Regelungen, um den notwendigen Ausbau der Flexibilität im Energiespeicherbereich endlich zu ermöglichen. Die Technologien seien vorhanden und ließen sich schnell skalieren. Es fehle aber weiter ein belastbarer Rechtsrahmen.

Damit Speicher ihr volles Flexibilitätspotenzial zur Stabilisierung des Stromnetzes und der Systemsicherheit entfalten können, will sich der BWS laut Körnig „mit Nachdruck für den Abbau weiterer Marktbarrieren für den dringend erforderlichen Speicherausbau einsetzen“.

10.11.2023 | Quelle: BSW / BVES | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen