EU-Kommission will weiterhin schnelle Genehmigungen für Erneuerbare
Die drei Notfallmaßnahmen, deren Verlängerung die EU-Kommission am Mittwoch vorschlug, sind die so genannten Gassolidaritätsmaßnahmen, den Marktkorrekturmechanismus (MCM) und die Vorschriften für die Erteilung von Genehmigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte. Die Bundesregierung nutzte die von der EU eingeräumten Möglichkeiten, die Genehmigungen zu beschleunigen.
Eigentlich war geplant, die langfristig benötigten Maßnahmen rechtzeitig in die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED zu überführen. Einige dieser Maßnahmen laut der EU-Kommission nun tatsächlich in der RED enthalten, die eine stabile und langfristige Regelung für die Genehmigungsverfahren schaffe – doch nicht alle. Daher halte es die Kommission für nötig, die ausgewählten Notfallmaßnahmen zu verlängern und noch einige zusätzliche Elemente aufzunehmen. Diese sollen die neuen Vorgaben der RED vorübergehend ergänzen. Das Auslaufen dieser Regeln war bisher für den 30. Juni 2024 vorgesehen. Nun sollen sie zwölf Monate länger gelten. Die Kommission will insbesondere die Bearbeitungsdauer für Genehmigungen weiterhin begrenzen. Konkret angedacht sind maximal drei Monate für Solarenergieanlagen, sechs Monate für das Repowering von Kraftwerken für erneuerbare Energien, einen Monat für Wärmepumpenanlagen unter 50 MW und drei Monate für Erdwärmepumpen. Da sich erneuerbare Energien während der Krise als die billigsten aller Energiequellen erwiesen hätten, werde die Verlängerung dieser Regeln die Sicherheit, Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit der Energieversorgung der EU unterstützen, heißt es in der Erklärung der Kommission.
Der Vorschlag der Kommission muss vom Rat gebilligt werden, bedarf aber nicht der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Kommission hoffe, dass der Rat diese vorgeschlagenen Verlängerungen vor Ende 2023 annehme, so die Pressemitteilung.
BDEW begrüßt Fortsetzung der Notfallverordnung für schnelle Genehmigung erneuerbarer Energien
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte den Vorschlag der EU-Kommission in Bezug auf die schnellere Genehmigung der erneuerbaren Energien.
„Es ist richtig, dass die Notfallverordnung zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus bis Ende Juni 2025 verlängert wurde. Sie vereinfacht die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Netze deutlich“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
Besonders für die Windenergie an Land zeige die Umsetzung in Deutschland schon eine erhebliche Beschleunigung. Sie habe ein Stück weit die notwendige „Gelingenshaltung“ in die Amtsstuben gebracht. Auch für den Netzausbau sei die Verlängerung der Notfall-Maßnahmen ein wichtiger Schritt. Bei diesem nähmen die Prozesse zur Erleichterung der praktischen Umsetzung gerade erst Fahrt auf. „Gleichzeitig bleibt es wichtig, auch die schnelle Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) weiter voranzutreiben. Nur so kann auch nach dem Auslaufen der Notfall-Verordnung eine Fortführung der Erleichterungen für den Erneuerbaren-Ausbau garantiert werden“, drängt Andreae.
30.11.2023 | Quelle: EU-Kommission, BDEW| solarserver.de © Solarthemen Media GmbH