Bürgerenergiegesetz in NRW verabschiedet
Der Landtag von NRW hat das Bürgerenergiegesetz verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Kommunen sowie Anwohnerinnen und Anwohner verpflichtend an den Erträgen aus Windenergie-Projekten beteiligt werden. Der Vorsitzende des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE NRW), Hans-Josef Vogel, zeigt sich zufrieden mit der verabschiedeten Fassung des Gesetzes. „Als früherer Bürgermeister von Arnsberg weiß ich, wie wichtig Beteiligung für die Akzeptanz von Windenergie-Projekten vor Ort ist. Beteiligungsmöglichkeiten gab es vielerorts schon länger, jetzt werden solche Beteiligungen verbindlich.“ Vogel sieht in dem neuen Bürgerenergiesetz eine gute Chance, damit die Städte und Gemeinden im Land ihre Hoheitsaufgabe Klimaschutz besser erfüllen können.
Der LEE NRW hatte im parlamentarischen Anhörungsverfahren an mehreren Punkten Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf vom Bürgerenergiegesetz gefordert. So sollte die Vereinbarung, die man in der Regel zwischen einem Projektentwickler und der Kommune anschließt, möglichst viele Beteiligungsoptionen wie beispielsweise eine direkte finanzielle Beteiligung, die Gewährung von Nachrangdarlehen oder Bürgerstromtarife im Sinne der Bürger vor Ort enthalten. So können sich Anwohnerinnen und Anwohner in den meisten Fällen künftig direkt an einem Windpark finanziell beteiligen.
Kommt eine solche Einigung nicht zustande, garantiert das Gesetz alternative Beteiligungsmethoden. Dazu der LEE NRW-Vorsitzende Vogel: „Das Gesetz hat für solche Fälle einen guten Mittelweg gefunden. Allerdings erwarte ich, dass diese Rückfalloption die Ausnahme bleibt, weil sich Kommunen und Vorhabenträger auf ein Beteiligungsmodell im besten Sinne der Bürgerinnen und Bürger und einer schnellen Projektumsetzung einigen. Die Kommunen sollten dabei im Sinne des gebotenen rechtzeitigen Klimaschutzes immer zügig handeln.“
Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH