„Solarpaket I“ schafft Planungssicherheit für Windenergie
In den am Freitag im Bundestag beschlossenen Änderungen des EEG ist nur noch ein Teil dessen enthalten, was einst das Solarpaket I war – doch der Bundesverband Windenergie begrüßt die Änderungen für seine Branche. Sowohl für die Implementierung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK), als auch für die Realisierung von Windenergie-Projekten sollen künftig längere Fristen gelten. Damit wären für die Unternehmen drohende Strafzahlungen vom Tisch.
Einstiges Solarpaket bringt Fristverlängerung für Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windenergie
„Die heute beschlossenen Änderungen am EEG enthalten wichtige Verbesserungen für die Windenergie an Land“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. „Besonders die Verlängerung der Fristen zur Einführung der BNK um ein Jahr bis zum 1. Januar 2025 trägt der Tatsache Rechnung, dass externe Faktoren deren pünktliche Umsetzung blockierten.“ Zuerst seien lange Genehmigungsverfahren das Problem gewesen, dann Lieferschwierigkeiten und dann personelle Engpässe angesichts von 15.000 nachzurüstenden Anlagen. Daher sei die Fristverlängerung unumgänglich gewesen. „Wir sind froh, dass diese nun beschlossen ist. Auch wenn der Bundesrat Anfang Februar noch final beraten wird, ist nunmehr klar, dass die drohenden – und teilweise schon angemahnten – Strafzahlungen abgewendet sind. Mit Inkrafttreten der Fristverlängerung verlieren auch bereits versendete Zahlungsaufforderungen für Pönalen ihre Gültigkeit”, so Bärbel Heidebroek.
Ein weiterer Bestandteil des einstigen Solarpakets ist die Verlängerung der Fristen zur Realisierung genehmigter Windenergie-Projekte um sechs Monate. „Auch die Verlängerung der Realisierungsfristen für genehmigte Projekte bedeutet für die Branche eine große Erleichterung“, sagt Heidebroek. Die Probleme in den Lieferketten seien längst nicht geklärt. Die zusätzlichen Herausforderungen bei Transportkapazitäten und -genehmigungen würden ebenfalls Verzögerungen bewirken. Vor allem bei der Netzanschlusstechnik hätten sich die Lieferzeiten deutlich erhöht. Viele Projekte seien deshalb Gefahr gelaufen, aufgrund externer Faktoren die bisherigen Realisierungsfristen nicht einhalten zu können. „Die beschlossene Anpassung der bisherigen Fristen ist daher ein guter Schritt“, sagt Heidebroek.
Nach dem am Freitag gefassten Beschluss im Bundestag muss der Bundesrat den Änderungen noch zustimmen. Dies soll in der nächsten Sitzung am 2. Februar der Fall sein. Das Gesetz soll danach in Kraft treten, was rechtzeitig vor den entsprechenden Zahlungsfristen für die Windenergie-Unternehmen wäre.
Der Solaranteil des Solarpakets I soll 2024 im Bundestag beschlossen werden.
Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH