Förderprogramm EEW: Jetzt geht´s wieder los

Stempel "Förderung genehmigt" als Symbol für Förderprogramm EEWFoto: bluedesign /stock.adobe.com
Ab heute können Unternehmen Förderanträge für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) stellen.

Die neue Förderrrichtline für die EEW tritt heute in Kraft, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt. Der Solarserver berichtete bereits im Vorfeld ausführlich. Mit der Novelle der EEW werde das Antragsverfahren für das Förderprogramm vereinfacht, so das BMWK. Die bisher beihilferechtlich notwendige Berechnung der sogenannten Investitionsmehrkosten entfalle weitgehend. Für bestimmte Anlagen gebe ein neues, besonders einfaches Antragsverfahren. Außerdem gibt es für Investitionen in zentrale Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie einen Dekarbonisierungsbonus. „Trotz angespannter Haushaltslage, kann die EEW auf hohem Niveau fortgeführt werden“, sagt Bundesminister Robert Habeck. Mit dem schnelleren Zugang zu Fördermitteln und der höhere Planungssicherheit würde das Förderprogramm EEW Anreize für Firmen schaffen, die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz anzugehen.

Das Förderprogramm EEW besteht bereits seit 2019 und ist laut BMWK deutlich gewachsen. Sie ist ein Breiten-Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe. Neben Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz werden auch Projekte zur Elektrifizierung sowie Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gefördert. Durch das breite Förderangebot sei die EEW sowohl bei großen Unternehmen als auch KMU beliebt, so das BMWK. Die Finanzierung der EEW mit einem Bewilligungsvolumen von etwa einer Milliarde Euro im Jahr 2024 sei auch nach der Neuaufstellung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) gesichert.

Unter den Neuerungen sind viele Verbesserungen, aber auch reduzierte Förderquoten. Insbesondere die Biomasse kommt nicht gut weg, was Branchenverbände bereits im Vorfeld kritisiert hatten.

  • Einführung eines Stufenmodells in Modul 4:
    • Stufe 1: bürokratiearme „Basisförderung“ für kleinere Effizienzmaßnahmen an vorgegebene Anlagen (zum Beispiel Werkzeugmaschinen)
    • Stufe 2: höhere „Premiumförderung“ für Vorhaben mit mindestens 30% Treibhausgas-Einsparung
    • Stufe 3: zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff
  • Förderung der gesamten Investitionskosten ohne die bisher behilferechtlich notwendige und aufwendige Berechnung der Investitionsmehrkosten
  • Einführung einer Zinsverbilligung von bis zu 0,5 Prozentpunkten des Zinssatzes bei der KfW-Kreditförderung (ab 18. April 2024) und Anhebung des maximalen Kreditvolumens von 25 auf 100 Millionen Euro
  • Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro pro Vorhaben in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb;
  • Reduktion der Förderquoten in den Modulen 1 bis 4, insbesondere für Prozesswärme aus Biomasse.

Wo die Förderanträge zu stellen sind, hängt von der Art der Förderung ab. Für die Zuschussvariante ist das Bafa zuständig, für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss die KfW. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb bearbeitet der Projektträger VDI/VDE-IT.

Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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