Deutsche Umwelthilfe: Neue Klage gegen Verbot von Balkonkraftwerk

Im Bild ein Verbotsschild, Vermieter:innen erlassen ein Verbot oft pauschal ohne nachvollziehbare Begründung.Grafik: T. Michel / stock.adobe.com
Welche Anforderungen sollen Vermietende ihren Mieter:innen beim Anbringen eines Balkonkraftwerks vorgeben dürfen?
Die DUH unterstützt die Klage eines Berliner Mieters gegen ein Verbot eines Balkonkraftwerks. Die Organisation kritisiert, dass ein Anspruch von Mieter:innen für die Anbringung von Balkonkraftwerken geplant ist, dieser aber nicht durch konkrete Kriterien hinterlegt ist.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt einen Mieter aus Berlin bei seiner Klage gegen die Wohnungsgenossenschaft DPF Berlin, die die Anbringung eines Balkonkraftwerks untersagt hatte. Ziel ist eine Grundsatzentscheidung für alle Mieterinnen und Mieter in Deutschland, die mit einem eigenen Balkonkraftwerk einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen. Denn obwohl die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gesetzlich als „überragendes öffentliches Interesse“ verankert ist, darf man Balkonkraftwerke derzeit nur nach Zustimmung der Vermieter:innen anbringen. Diese erlassen das Verbot vom Balkonkraftwerk laut DUH oft ohne konkrete Gründe oder stellen unangemessene Bedingungen.

„Wir wollen einen Beitrag zur Energiewende leisten, aber seitens des Vermieters werden uns Steine in den Weg gelegt. Schon seit einem Jahr werden wir von der Wohnungsgenossenschaft hingehalten“, sagt Marcel, Kläger aus Berlin. Zu Beginn hätte die DPF Berlin mitgeteilt, dass sie Steckersolargeräte pauschal ablehnt. „Nach intensiver Überzeugungsarbeit haben wir zunächst eine grundsätzliche Zustimmung erhalten,“ so Marcel. Allerdings hätte die DPF Berlin zahlreiche Bedingungen gestellt wie beispielsweise eine Freigabeerklärung der Feuerwehr oder die Prüfung der Elektrosteigleitungen des kompletten Wohnungsstrangs. „Schließlich endete die ganze Misere mit einer finalen Ablehnung unter Verweis auf aktuelle politische Entwicklungen. Wir hoffen, mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe Klarheit für uns und andere Betroffene zu bekommen“, so Marcel.

Vermieter:innen nutzen Verhinderungstaktiken beim Verbot vom Balkonkraftwerk

Zurzeit berät der Rechtsausschuss des Bundestags über den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung „zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“, der im Rahmen des Solarpakets geplant ist. Der aktuelle Vorschlag beinhaltet zwar das grundsätzliche Recht auf Anbringung eines Balkonkraftwerks, lässt aber weiterhin offen, welche Bedingungen Vermietende für die Genehmigung stellen dürfen. So stehen Vermieterinnen und Vermietern diverse Verhinderungstaktiken zur Verfügung. Die DUH fordert die Bundesregierung daher auf, einen Kriterienkatalog in das Gesetz aufzunehmen und darin klar zu definieren, welche Anforderungen Vermietende stellen dürfen.

„Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende beteiligen zu wollen, lassen praxistaugliche Gesetzesentwürfe weiter auf sich warten. Sollte der heutige Entwurf ohne substanzielle Anpassungen durchgewunken werden, verkommen Teilhabe und Akzeptanz immer mehr zur Leerformel“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Warum schafft die Bundesregierung es selbst bei vergleichsweise einfachen Technologien wie Steckersolargeräten nicht, Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen? Wie soll dies erst bei komplexeren bürgernahen Arten der Erzeugung und Nutzung von grünem Strom, wie Energy Sharing, gelingen? Bleibt die Genehmigung jedes einzelnen Balkonkraftwerks weiterhin so umständlich wie bislang, wird die ‚Energiewende für alle‘ im Keim erstickt. Das werden wir gerichtlich verhindern!“

Gesetzesentwurf für Steckersolargeräte unzureichend

Auch der Rechtsanwalt Dirk Legler sieht im Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten keine Lösung der Grundsatzproblematik. „Der aktuelle Gesetzesentwurf formuliert zwar erstmals einen Anspruch der Mietenden und der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen auf Balkonkraftwerke. Das ist aus Klimaschutzgründen grundsätzlich zu begrüßen, beseitigt in der derzeitigen Ausgestaltung aber die bis dato bestehende Grundsatzproblematik nicht. Seit Jahren lehnen viele Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungseigentümerversammlungen nämlich die Installation von Balkonkraftwerken sehr pauschal – oder mit unsachlichen Begründungen – ab. Oder sie verlangen unverhältnismäßige Gutachten“, so Legler.

Die jetzt eingereichte Klage gebe ein anschauliches weiteres Beispiel davon. Derartige Verfahren würde der jetzt vorgesehenen Gesetzesentwurf nur unzureichend erleichtern. Die bisher einzig vorgesehene Darlegungs- und Beweislastumkehr genügt nicht. „Wirklich weiterhelfen würden klare Kriterien oder zumindest Regelbeispiele im Gesetz“, sagt Legler. „Denn dann würden alle Beteiligten mehr Rechts- und Planungssicherheit erhalten, insbesondere darüber, welche Nachweise und Dokumente verlangt werden dürfen und welche nicht. Für die dringend gebotene Beschleunigung des Klimaschutzes im Gebäudesektor bedarf es nachdrücklich mehr Klarheit auch im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.“

Bereits 2023 hatte die DUH die Klage einer Mieterin und eines Mieters aus Kiel unterstützt, deren Balkon-Solaranlage die Hausverwaltung mit unsachlichen und überzogenen Forderungen untersagt hatte. In Folge des Rechtsstreits hatte die Vermieterin ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben. Die DUH strebt weiterhin eine Grundsatzentscheidung für alle Mieterinnen und Mieter in Deutschland an, damit ein pauschales Verbot von einem Balkonkraftwerk nicht mehr vorkommt.

Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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