Österreich: Entwurf für Photovoltaik-Förderung 2024 vorgelegt

Im Bild Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Photovoltaic Austria, der die Photovoltaik-Förderung in Österreich im Jahr 2024 kommentiert.Foto: Bundesverband Photovoltaic Austria
Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Photovoltaic Austria: „Wir sind vorsichtig zurückhaltend, ob die gesenkten Fördersätze ausreichen, um die Entwicklung neuer Projekte anzureizen.“
Die Verordnungsentwürfe für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz liegen nun vor. Der Bundesverbandes Photovoltaic Austria fürchtet, dass die abgesenkten Fördersätze für neue PV-Projekte nicht ausreichen könnten.

Die österreichische Bundesregierung die beiden Entwürfe der konkreten Förderbedingungen für Photovoltaik-Anlagen für dieses Jahr vorgelegt. Damit erfährt die Branche nach langer Wartezeit endlich die Rahmenbedingungen für die Photovoltaik-Förderung in Österreich nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Gesetz) im Rahmen der Investitionsförderung und der Marktprämien-Förderung im Jahr 2024.

In den jeweiligen Verordnungen regelt die österreichische Bundesregierung unter anderem die Fördersätze, das Förderbudget und die Einreichtermine für PV-Projekte geregelt, zu denen man eine Förderung beantragen kann. Bereits am 8. April soll der erste Fördercall für die Investitionsförderung starten. Die Marktprämie können Interessierte ab 14. Mai beantragen.

Österreich senkt Fördersätze für Photovoltaik-Förderung 2024 ab

Eine positive Neuerung ist aus Sicht des Bundesverbandes Photovoltaic Austria vor allem, dass man nun auch bei gewerblichen Photovoltaik-Anlagen das Projekt vor Förderantragstellung beginnen kann. Somit muss man lediglich mit der Inbetriebnahme der PV-Anlage bis nach Förderantragstellung warten. Erfreulich sei auch, dass die Förderbedingungen der Marktprämie für dieses Jahr auch nächstes Jahr gelten sollen. Jedoch sieht der Branchenverband nicht nur Positives: „Wir sind vorsichtig zurückhaltend, ob die gesenkten Fördersätze ausreichen, um die Entwicklung neuer Projekte anzureizen. Vor allem bei der Marktprämienförderung wurden bereits im letzten Jahr nur rund 35 % der ausgeschriebenen Fördervolumen beantragt. Reduzierte Fördersätze werden diesem Trend wohl nicht gegensteuern. Erfreulich ist aber, dass die nicht genutzten Volumen dieses Jahr zusätzlich zur Verfügung stehen“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Photovoltaic Austria.

Bereits zu Jahresbeginn hatte Österreich die Förderung für PV-Anlagen bis 35 kW Leistung durch eine Umsatzsteuerbefreiung ersetzt. Eine Antragstellung für eine PV-Förderung ist damit nicht mehr notwendig, der Rechnungsbetrag reduziert sich automatisch.

Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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