DUH kritisiert geplante Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes. Die Novelle ist Teil des Entwurfs des „Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze“, mit der der Bund die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU umsetzen will. Denn laut DUH plant die Bundesregierung bei der Zulassung neuer Offshore Windanlagen in Beschleunigungsgebieten auf wichtige Umweltstandards, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung, zu verzichten. Vorgaben für besonders schützenswerte Gebiete auf Planungsebene können dies laut DUH nicht kompensieren. Die Abschwächung wäre ein fataler Fehler für den Meeresschutz.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf der Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes bedeutet nach Ansicht der DUH-Leiterin Recht Cornelia Nicklas einen massiven Abbau von Umweltstandards. „Die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung gefährdet nicht nur die Naturverträglichkeit der Projekte, sondern auch die Planungssicherheit selbst für etablierte Branchenvertreter“, sagt Nicklas. „Sogenannte Beschleunigungsgebiete, innerhalb derer Projekte komplett ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung zugelassen werden sollen, hätten schlimme Folgen für den Meeresschutz.“ Zudem seien sie als Maßnahme zur nationalen Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU nicht zwingend erforderlich.
„Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen. Das Wissen über unsere Meeresgebiete ist bereits heute schlecht, weshalb der Verzicht auf die Prüfungen mitsamt Datenerhebung keinesfalls hinnehmbar ist. Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, das Gesetz nachzuschärfen und Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen zu erhalten“, so Nicklas.
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