Transparenz-Plattform soll bei Bürgerbeteiligung helfen

Kind mit blauem Ball vor Windenergie-Anlage, Symbol für BürgerbeteiligungFoto: jerome berquez / stock.adobe.com
Bürgerbeteiligung - vor allem finanziell - soll die Akzeptanz der Windenergie erhöhen.
Mit einer „Transparenz-Plattform“ will Nordrhein-Westfalen die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei Windenergie-Projekten verbessern. Die Plattform ist ein Element des Bürgerenergiegesetzes NRW.

Dieses schreibt vor, dass Anwohnende und umliegende Gemeinden an den Gewinnen neuer Windenergie-Anlagen zu beteiligen sind. Die Transparenzplattform soll es Bürger:innen, Gemeinden und Vorhabenträger:innen erleichtern, dafür die am besten passende Beteiligungsmöglichkeit zu finden. Die Plattform sammele Daten und Informationen zu bereits vereinbarten Beteiligungsmodellen und stelle diese öffentlich zur Verfügung, heißt es in der Pressemitteilung. Konkret könnten Bürger:innen auf der Plattform zum Beispiel Beteiligungsmöglichkeiten in ihrer direkten Umgebung finden. Auf einer interaktiven Karte sollen sie Standort, Anlagentyp oder Art der Vereinbarung abrufen können. Kommunen und Projektträger wiederum könnten mit Hilfe der Transparenz-Plattform bestehende Vereinbarungen zur Bürgerbeteiligung als Vorlage für ihre Projekte nehmen.

Nordrhein-Westfalen ist nach eigenen Angaben das erste Bundesland, das eine solche Transparenzplattform anbietet. Dass eine spezielle Plattform überhaupt nötig ist, liegt daran, dass das Bürgerenergie-Gesetz viel Freiraum bei der Ausgestaltung der Beteiligung lässt. Um eine inhaltliche Beteiligung an der Ausgestaltung der Windenergie-Projekte geht es bei der Transparenz-Plattform nicht.

Die Transparenzplattform ist Teil des Energieatlas, der vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bereitgestellt wird. Auf einer interaktiven Karte lassen sich Informationen zu den Windenergievorhaben wie Standort, Anlagentyp oder Art der Vereinbarung abrufen. Dabei ist es auch möglich, eigens den Umkreis von 2.500 Metern um die Turmmitte einer Windenergieanlage darzustellen. Alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb dieses Radius befinden, gelten als beteiligungsberechtigt. Zusätzlich kann die Beteiligungsvereinbarung auch besondere Regelungen für direkte Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb dieses Gebiets vorsehen.

Der Landesverband Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) begrüßt die neue Transparenzplattform. Madeline Bode, neue Geschäftsführerin des LEE NRW, sieht darin eine gute Möglichkeit für Kommunen, sich darüber zu informieren, welche Beteiligungsmöglichkeiten es überhaupt gibt und bereits erfolgreich in anderen Windenergieprojekten in NRW umgesetzt werden. Der
Erfolg und die Akzeptanz des weiteren Windenergieausbaus im Land seien auch entscheidend davon abhängig, dass die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen und sachgerecht informiert würden.

Quelle: Wirtschaftministerium NRW, LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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