Biogas-Anlagen nach dem EEG: Carmen aktualisiert Leitfaden
Im Vergleich zur Photovoltaik und Windenergie gibt es in der Biogasbranche eine gewisse zeitliche Verschiebung. Erst ab 2026 sei beim Biogas mit einem größeren Schwung an Post-EEG-Anlagen zu rechnen, heißt es in dem Leitfaden des Centralen Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerks (Carmen). Von denjenigen, deren Biogas-Anlage bereits das Förderende erreicht haben, hätten nur wenige an Ausschreibungen für eine zweite Runde teilgenommen beziehungsweise einen Zuschlag erhalten.
Entstanden ist der Leitfaden ursprünglich im Zuge des Projektes REzAB (REpoweringmaßnahmen hinsichtlich zukünftiger Aufgaben von Biogasanlagen). Das Verbundvorhaben REzAB lief von Januar 2018 bis März 2020. In einer aktuellen Umfrage hätten sich die Teilnehmenden „mehr denn je“ Informationen über den Weiterbetrieb von Biogas-Anlagen nach dem EEG gewünscht, heißt es in der Pressemitteilung von Carmen. Daher habe man den Leitfaden zusammen mit den einstigen Projektpartnern überarbeitet und aktualisiert.
Gründe für den Weiterbetrieb gebe es viele. Biogasanlagen lieferten einen wesentlichen Beitrag zum erneuerbaren Strommix in Deutschland. Die einfache Speichermöglichkeit und bedarfsgerechte Stromerzeugung dienten als Ausgleich für die fluktuierende Sonnen- und Windenergie. Zugleich schaffe die Biogasbranche Arbeitsplätze, vor allem im ländlichen Raum. Um diese volkswirtschaftlichen Vorteile zu erhalten, sei es wichtig, dass die Anlagen wirtschaftlich weiter betrieben werden könnten.
Das Projektteam hat dabei einen Fragenkatalog erarbeitet und diesen an je sieben Biogasanlagen in Nordrhein-Westfalen und Bayern erprobt. Anhand der Antworten auf die Fragen und von Begehungen der Anlagen erarbeiteten die Fachleute anlagenbezogene Konzepte für ein mögliches Repowering und mehr Effizienz.
Dass für den Weiterbetrieb eine Inspektion und eine Generalüberholung nötig seien, sei dabei auch eingeflossen. Ein klares Konzept, das für alle Anlagen in Deutschland gelte, gebe es dabei aber nicht. Vielmehr sei eine Reihe von Optionen vorstellbar. Zu diesen gehören:
- Teilnahme an Ausschreibung
- Bereitstellung von Kraftstoff (Bio-CNG-Tankstelle)
- Neubau einer Gülle-Kleinanlage
- Eigenverbrauch und Direktlieferung
- Rohgasseitige Bündelung mehrerer Biogasanlagen zu einer zentralen Aufbereitungs- und Einspeisungsanlage
- Zusammenschluss der Anlagenbetreibenden und Weiterbetrieb einer Gemeinschaftsanlage
- Bioraffinerie
Die Teilnahme an den Ausschreibungen sei dabei vergleichsweise einfach. Der Umbau der Anlage zu einer Bioraffinerie sei dagegen in der Praxis bisher kaum erprobt. Bei den weiteren Optionen hänge die Praxisreife auch von den Voraussetzungen ab. Das Autorenteam geht davon aus, dass nicht alle Biogasanlagen weiter betrieben werden. Daher werde auch das Szenario eines Rückbaus thematisiert.
Der Biogas-Verband drängt schon länger auf bessere Konditionen. Andernfalls drohe ein massenhafter Rückbau von Anlagen.
Schnellentschlossene können auch am Webinar teilnehmen, das heute am 23. April um 18:00 stattfindet.
Quelle: Carmen | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH